Naziaufmarsch verboten?

Was das Ordnungsamt vorher schon hat durchblicken lassen, haben sie jetzt offiziell gemacht. Neben allen anderen Veranstaltungen gilt auch für die Nazis, dass sie nur eine stationäre Kundgebung machen dürfen. Obwohl das noch kein Grund ist nicht nach Dresden zu kommen, dürfte aber auch dieses Verbot nicht der gerichtlichen Überprüfung standhalten. Zum einen ist das neue Gesetz noch gar nicht anwendungsbereit, und selbst wenn die noch unklare Zuständigkeitsfrage per Verordnung von der sächsischen Landesregierung noch vor dem 13. Februar in Kraft tritt, heißt das nicht, dass damit ein Naziaufmarsch prinzipiell verboten werden kann. Verboten werden kann er nur in geschützten Bereichen der nördlichen Altstadt und südlichen inneren Neustadt.

Letztendlich werden jetzt alle Veranstalter, abgesehen von den Organisatoren der Menschenkette vor die Gerichte ziehen und es ist davon auszugehen, dass das Totalverbot aller Demonstrationen spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht kippen wird. Man muss deshalb aber auch damit rechnen, dass bis kurz vor Beginn nicht klar ist, wo was starten wird. Für unsere Mobilisierung ändert sich dadurch gar nichts. Einen Naziaufmarsch wird es auf jeden Fall in der einen oder anderen Form geben, und wenn sie am Ende einfach nur wieder versuchen werden eine „spontane“ Demonstration vom Bahnhof zum Kundgebungsort und zurück durchzuführen. Deshalb lasst euch von den taktischen Spielereien des Dresdner Ordnungsamtes nicht kirre machen und kommt zu uns nach Dresden, damit wir gemeinsam Europas größten Naziaufmarsch endgültig auf dem Misthaufen der Geschichten befördern können!


Sächsische Zeitung, 28. Januar 2010

Das Rathaus verbietet Nazis den Aufmarsch

Von Alexander Schneider

Das Rathaus hat den Anmeldern der bundesweit größten Demonstration von Rechtsextremen mitgeteilt, dass es am 13. Februar keinen Aufzug in Dresden zulassen wird. Stattdessen dürfe nur noch eine stationäre Kundgebung stattfinden. In ihrem Auflagenbescheid beruft sich die Behörde auf das neue Sächsische Versammlungsgesetz. Die Stadtverwaltung begründet ihre Entscheidung mit drohenden gewaltsamen Ausschreitungen. Die seien Folge des hohen Mobilisierungsgrades des rechts- und des linksextremistischen Lagers, wie ein Rathaussprecher gestern mitteilte.

Für eine Kundgebung an nur einem Ort gelten darüber hinaus die gleichen Auflagen wie für einen Aufmarsch – darunter ein Springerstiefelverbot, Regelungen zu Kleiderordnung, Liedertexten, sichtbaren Tätowierungen und dergleichen mehr. Die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) als Anmelder des sogenannten Trauermarschs, zu dem sie mehr als 6000 Rechtsextreme erwartet, habe angekündigt, den Bescheid der Landeshauptstadt anzufechten.

Plakat-Klebeaktion

Unterdessen ruft die Linkspartei dazu auf, ab heute, 16 Uhr, Plakate des Bündnisses „Dresden nazifrei“ zu kleben. „Naziaufmärsche zu blockieren ist nicht nur unser Recht, sondern unsere Pflicht“, sagte Jens Thöricht vom Landesvorstand. Doch der Blockade-Aufruf des Bündnisses ist laut Staatsanwaltschaft eine Straftat. Die Polizei beschlagnahmte daher letzte Woche bei Durchsuchungen auch Plakate. Was den Blockade-Aufruf angeht, werde die heutige Klebe-Aktion daher mit Augenmaß beobachtet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch die Jungliberale Aktion Sachsen (Julia) kritisierte unterdessen, dass die Polizei die Internetseite des Bündnisses gesperrt hat.

Artikel in Dresdner Neueste Nachrichten

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