Naziaufmarsch erneut verhindert – 19. Februar 2011 in Dresden

Noch am Abend zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden, dass die Naziaufmärsche nicht zu einer Veranstaltung zusammengefasst werden dürfen. Am Sonnabend, den 19. Februar vormittags entschied dasselbe Gericht, dass die Nazis nicht nur drei stationäre Kundgebungen, sondern auch eine Aufmarschroute bekommen sollen. Wo diese Route und die Kundgebungen sein werden, wurde geheimgehalten.

"Anreise" über die Autobahn - Der Berliner Konvoi geht nach Dresden

Zusätzlich befolgte die Polizei artig das Urteil zum verhinderten Naziaufmarsch am 13. Februar 2010: verengte die Autobahnen auf eine Spur, sperrte Abfahrten für Linke, errichtete überall in der Stadt Fahrzeug-, Personen- und Nahverkehrs-Kontrollen und Sperren. Ziel der Übung: Verhinderung von Protest in Sicht- und Hörweite. Statt Recht gegen Recht abzuwägen, wählte das OVG die Option „Recht nur für Nazis“.
Auch im Verlauf des Tages, hielt sich die Polizei an die Vorgabe der Gerichte: Nazis laufen lassen, Linke angreifen. Dieses Vorgehen führte schließlich zu: Nazis Linke angreifen lassen und anschließend laufen lassen. (polizeibegleiteter Angriff auf das linke Projekt „Praxis“ in Dresden-Löbtau) Und als Krönung dieser Strategie: Die Linken für das Desaster haftbar machen wollen und das Pressebüro von Dresden-Nazifrei hochnehmen, dabei rundherum Kollateralschäden en masse anrichten.

Blockade vor dem Hauptbahnhof - möglicher Weg der Nazis Richtung Innenstadt

Doch die Strategie konnte nicht aufgehen: 15.000 wild entschlossene Massenblockierer unter dem Label „Dresden-Nazifrei“ besetzten alle strategisch wichtigen Orte rund um das Aufmarschgebiet der Nazis in der Dresdner Südvorstadt mit dem Campus der Technischen Universität. Flexibel reagierten die DemonstrantInnen dabei auf alle Eventualitäten: erst wurden die Anreisewege der Nazis besetzt, anschließend die sich abzeichnende Aufmarschroute der Nazis samt sämtlicher Alternativrouten und schließlich wurde auch der am Nachmittag entstandene Nazitreffpunkt in Dresden-Plauen belagert. Effekt: Kein Aufmarsch, nicht mal ein Treffpunkt mit mehr als 1000 Nazis auf einem Haufen. Statt dessen: Gelangweilte und saure Nazis, die am Hauptbahnhof sogar die Polizei angriffen, um einen Aufmarsch durchzusetzen. Insgesamt nicht mehr als 2000 Nazis schafften es überhaupt nach Dresden.

Durchsage der Polizei: "Bitte unterlassen sie es, Gegenstände auf die Fahrbahn zu stellen"

In der sächsischen Presse jedoch stand anschließend die Gewalt Linker im Vordergrund. So etwas habe man hier noch nicht erlebt, Polizeibeamte seien angegriffen worden. Harmlos herumstehende Polizei, brutal und feige angegriffen? Nein, es war die Polizei, die mit allen ihren Gewaltmitteln arbeitete und beispielsweise eine friedliche Sitzblockade auf der Bergstraße auseinanderprügelte und mit Pepperballs schoss. Unzählige Male wurde bei Temperaturen um 0° vom Wasserwerfer Gebraucht gemacht, um sinnlose Straßensperrungen trotz Unterbesetzung zu halten. Von „einfacher körperlicher Gewalt“ und Pfeffersprayeinsätzen ganz zu schweigen: Das war Standard an diesem Tag. Und doch: Sie kamen nicht durch. No pasarán!

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Verwaltungsgericht Dresden erlaubt drei Naziveranstaltungen am 19.2. in Dresden

Update: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigt, dass die Stadt Dresden sich sich auf drei stationäre Kundgebungen für die Nazis eingelassen hat. Diese sollen laut Sächsischer Zeitung „verteilt südlich vom Hauptbahnhof“ sein.

Zuvor: Das Verwaltungsgericht Dresden gibt den Nazis Recht: Die Zusammenfassung ihres Aufmarsches und ihrer zwei stationärer Kundgebungen sei nicht zulässig. Somit haben wir es also erstmal wieder mit drei Nazihaufen zu tun. Außerdem sei das Trennungsgebot nicht genau genug beachtet worden, sondern dem DGB eine Versammlung vor dem Gewerkschaftshaus erlaubt worden – klarer Fall für das Verwaltungsgericht: DGB-Kundgebung muss verboten werden, also haben sie das auch getan. Bei Letzterem kommt man ins Grübeln auf welcher Seite das Dresdner Verwaltungsgericht steht: Mit Recht scheint das immer weniger zu tun zu haben, eher mit Rechts-Außen (Gewerkschaftsverbot im NS). Im Prinzip jedoch kritisiert das Verwaltungsgericht jegliche Erlaubnis für Veranstaltungen in der Altstadt: Ob von CDU, FDP, Kirchen oder dem Rektor der Technischen Uni. Dieser sagte daraufhin eine Protestveranstaltung auf dem Campus ab.

Laut Bild befinden sich die stationären Kundgebungen der Nazis hinter dem Hauptbahnhof auf dem Friedrich-List-Platz und auf dem Altmarkt. Die Sächsische Zeitung spricht von Naziaufmärschen in der Innenstadt, in Prohlis und Cotta.

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Sonntagabenddesaster: 13. Februar-Naziaufmarsch erstmalig erheblich gestört

Sie alle wollten den Täterspuren-Mahngang besuchen - den die Stadt verhinderte

Das gab’s noch nicht in Dresden: Dass bereits der kleinere Aufmarsch der Nazis am 13. Februar, wenn dieser nicht auf einen Sonnabend fällt, mit Blockaden verkürzt und ordentlich Sound gestört wird. Schon 11 Uhr versammelten sich über 500 Menschen zum Täterspuren-Mahngang trotz Verbot am Comeniusplatz, kamen von dort jedoch nicht weiter, da die Gerichte sinnloserweise entschieden hatten, der Mahngang müsse komplett verlegt werde, unabhängig vom Wirkort des Gauleiters Mutschmann und anderer Stationen.

Blockade auf der Fritz-Löffler-Straße (Naziroute)

Die Aufmarschroute des ab 15 Uhr geplanten Nazimarsches war ohnehin schon unwürdig, da die Nazis es gewohnt waren, die schönen Teile der Altstadt oder zumindest in deren Sichtweite und auf belebten Plätzen demonstrieren zu dürfen. Aber dass durch eine entschlossene Blockade auf der Nazioute diese auch noch erheblich verkürzt wurde und nun nur noch die Hälfte der Fläche einschloss (von der Ackermannstraße gleich in die Reichenbachstraße statt auf den Zelleschen Weg)… Da hat sich die lange Wartezeit, bis alle Nazis endlich angereist und durch die Kontrollen durch waren sicher nicht gelohnt. Neu auch, dass über weite Strecken wütender Sound von GegendemonstrantInnen erschallte oder die Gebiete gänzlich ausgestorben waren.

Nach der Menschenkette strömten noch bis zu 2.000 Menschen zum Hauptbahnhof um von dort die Naziroute akustisch zu erreichen. Damit haben insgesamt etwa 3.000 Menschen direkt an den Nazis protestiert – doppelt so viele, wie Nazis da waren. Protest in Hör- und Sichtweite war zwar verboten, wurde damit aber durchgesetzt, anders gehts halt nicht!

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Blockade zum 13. Februar 2006 rechtswidrig?

Erinnert sich noch jemand an den 11. Februar 2006 in Dresden? Das war das Jahr, wo es erstmalig gelang, den Nazigroßaufmarsch mit einer Blockade zum Umkehren zu zwingen. Nachdem eine Antifademo in der Nähe der Marienbrücke aufgelöst hatte, entstand zunächst ein Polizeikessel, der jedoch alsbald durchdrungen war und rennenderweise gelangten hunderte Antifas auf die Augustusbrücke, blieben dort, wurden mehr und setzten sich mit Transparenten im Schneesturm vor die Wasserwerfer der Polizei. Eine ganze Straßenbreite voller Prominenter stellte sich schließlich schützend davor. Die Nazis mussten auf das Sahnestück ihrer Route verzichten und auf weitestgehend leeren Straßen wieder zurück marschieren, da sich auch auf der Carolabrücke Antifas aufhielten und es dort zu Auseinandersetzungen mit Nazis kam, die sich von der gestoppten Nazidemo abgesondert hatten.

Soweit, sogut. Nun stellt sich nach über vier Jahren heraus, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen der Meinung ist, diese Blockade sei rechtswidrig, da sie auf eine Verhinderung des Naziaufmarsches abgezielt hätte. Wie das wohl geht, nachdem der Naziaufmarsch ja bereits über die Marienbrücke gelaufen war?

Immerhin ist dem Gericht die Sache so peinlich gewesen, dass es verzichtete, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Dies haben dann die Nazis getan, die also ganz offensichtlich die Klage angestrengt hatten. Was aber will uns das Oberverwaltungsgericht mit dieser Sache noch sagen? Dass es unterscheidet zwischen schützenswerten (Naziaufmarsch) und nicht schützenswerten (Blockade) Versammlungen, die eigentlich gleichermaßen von derselben grundlegenden Freiheit, sich unter freiem Himmel zu versammeln, um Meinungen auszudrücken, geschützt sind? Dass die Polizei Tote in Kauf nehmen soll, in dem sie auf glitschigen Brücken Massenpanik etwa durch den Einsatz von Wasserwerfern auslöst? Und was heißt das für den 13. Februar 2011? Ganz einfach: Wir kommen wieder! Bis auch das OVG seine Hausaufgaben gemacht hat… oder so.

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Roter Oktober am 16.10.2010 in Leipzig: Die Nazis unterliegen, aber auch der Polizeistaat läßt grüßen

Nach der Auflösung der Naziaufmarsches durch die Polizei vor einem Jahr in Leipzig wurde es dieses Jahr spannend – über 100 angemeldete Protestveranstaltungen und restriktive Politik der Stadt machten es bis zuletzt unklar, was am 16. Oktober 2010 eigentlich passieren würde. Und dann das: Die vom Dresdner Ordnungsamt abgekupferte Taktik, linke wie rechte Demonstrationen auf stationäre Kundgebungen einzudampfen zeigt Erfolg. Die Linken sagen die Vorabenddemo daraufhin ab und die Nazis unterliegen vor dem Oberverwaltungsgericht, welches die Zusammenlegung der vier geplanten Nazidemos genauso wie die stationäre Kundgebung am Leipziger Hauptbahnhof bestätigt.

Was die Nazis tun, ist dagegen wenig überraschend: Sie demonstrieren in ihren Anreiseformationen in Käffern oder Vororten bis sie nach wenigen Minuten von der Polizei gestoppt werden. Nur die Linken punkten mit echten Überraschungen: Eine Blockade im Hauptbahnhof läßt den Nazis keinen Spielraum und die Gruppe Nazis, die sich in die Nazilocation in der Odermannstraße zurückziehen wollen, werden über Stunden dort blockiert – nicht nur sie, auch ihre Pizza, die sie sich dort hinbestellten.

Was an diesem Tag aber auch verloren hat, ist das Versammlungsrecht. Bisher war es in Leipzig nicht nötig gewesen, das Marschieren der Nazis direkt zu verbieten: Massenhafter Widerstand und strenge Vorkontrollen machten die Naziaufmärsche seit über zehn Jahren fast unmöglich. Nun löst der Staat das Problem gleich selbst: und erledigt so nebenbei auch die linke Vorabenddemonstration. Das ist autoritärer Mist. Widerstand gegen Nazis ist nur erfolgreich, wenn er direkt und von überall kommt!

Ausführlicher Bericht und Einschätzung über die Niederlage der Nazis, insbesondere in Hinblick auf den nächsten 13. Februar in Dresden:

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shame on you OVG: Dünnbrettbohrer entscheiden für Nazidemo am Bahnhof Neustadt

neuer Treffpunkt für DresdnerInnen und alle, die schon in der Stadt sind: 9 Uhr Albertplatz

Wieder einmal hat das OVG so entschieden, wie es die Sicherheitsbehörden der Stadt Dresden gerne hätten: Die Stadt Dresden darf selbst entscheiden, wo der Naziaufmarsch seine Route bekommt. Zwar ist die Idee des Dresdner Ordnungsamtes, nur stationäre Kundgebungen zuzulassen, nun vom zweiten Gericht abgewatscht worden, aber ansonsten folgt das OVG genau den Wünschen der Dresdner Sicherheitsbehörden. Und die wollen den Nazis die Neustadt überlassen. Als wenn es hier um Sicherheit ginge! Die Neustadt ist weithin als alternatives Viertel bekannt; hat ein entsprechendes Klientel, welches darin lebt und eine hohe Projektdichte, die nun alle ins Visier einer durchtickenden Riesenhorde Nazis geraten!

Dennoch ist genau dieses Szenario seit einiger Zeit vorbereitet worden: Die Stadt versucht alle anderen Anmeldungen aus der Neustadt herauszuhalten. Der Rechtsstreit läuft. Protest in Hör- und Sichtweite ist genauso unser Recht, wie blockieren!

Und wie war das noch gleich mit historisch sensiblen Orten, an denen die Menschenwürde der Opfer gefährdet ist? Eine der zentralen Begründungen für die Änderung des sächsischen Versammlungsgesetz gilt offenbar nicht für den Bahnhof Neustadt, an dem Jüdinnen und Juden in verschiedene KZ deportiert worden. An der Gedenktafel am zweiten Haupteingang des Bahnhofes haben der AK Antifa und der AK Freiraum bereits mehrere Male Kundgebungen abgehalten, zuletzt am Tag der Opfer des Faschismus, dem 27. Januar.

Stadt Dresden hat Unrecht, OVG sagt: öffentliches Probesitzen für die Massenblockaden am 13.2. erlaubt

Seit einigen Wochen kündigen der AK Antifa Dresden und das Bündnis „Nazifrei – Dresden stellt sich quer“ ein öffentliches Probesitzen anläßlich des heutigen Jahrestages der Machtübernahme Hitlers an. Im Zuge der Razzien und der Sperrung der Nazifrei-Website verbot die Stadt Dresden ebendieses Probesitzen, ließ nur die Kundgebung zu. Wörtlich heißt es im Auflagenbescheid: „Jegliches Einüben von polizeiwidrigen Handlungen mittels Rollenspielen, dazu zählt u.a. sog. „öffentliches Probesitzen oder Blockadetraining“ wird untersagt.“

Mit einer Klage ging das Bündnis daraufhin mit guten Argumenten – auch zur Legalität von Sitzblockaden generell – vor das Verwaltungsgericht Dresden und bekam Recht: Gestern wurde die Auflage außer Kraft gesetzt. Doch die Landeshauptstadt Dresden wollte das nicht einsehen und ging dagegen mit einer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) vor.

Das Oberverwaltungsgericht hingegen sagt: Blockadetraining (im öffentlichen Raum) nein; aber Rollenspiele und öffentliches Probesitzen ja und gibt der Stadt damit zum größten Teil Unrecht. Beim Blockadetraining könne es zu Nötigung kommen behauptet das OVG; Blockaden generell sind jedoch nicht strafbar. Schön, dass dies mal jemand der Stadt Dresden sagt, auf den die Stadt zu hören hat. Jetzt ist es also auch amtlich: Blockieren ist unser Recht. Das üben wir doch heute gleich mal – 14 Uhr an der Synagoge.