Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen zum Polizeieinsatz am 13./14.2.2009

Nachdem Innenminister Buttolo in der Plenardebatte am 13.3.09 die Beantwortung der Frage nach dem Polizeikonzept im Einzelnen auf die noch laufenden Kleinen Anfragen von Abgeordneten verschoben hatte, zeigen die nun verfügbaren Antworten der Staatsregierung, dass Buttolo keineswegs die Absicht hatte, die Vorgänge am 14.2.2009 detailliert aufzudecken. Im Gegenteil, es wird in den Antworten dreist gelogen oder Unwissenheit vorgeschützt. Einige der Dokumente seien im folgenden verlinkt und kommentiert.
Alle hier genannten Antworten finden sich auch im Überblick über die Kleinen Anfragen.
Aus den Antworten wird jeweils nur kurz zitiert, die vollständige Antwort,
inclusive Fragen und Vorbemerkungen, ist jeweils im Link mit der
Drucksachennummer enthalten.

Kleine Anfragen von Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zur spärlichen Begleitung der Nazidemo durch die Polizei antwortete die Staatsregierung: „In Teilbereichen wurde aus Gründen einer absehbaren Eskalation im Rahmen des Ermessens auf ein unmittelbares Einwirken auf die Versammlungsteilnehmer verzichtet.“ –
Wieder ein schöner Hinweis darauf, dass die Polizei der Nazidemo längst nicht mehr gewachsen ist; die Nazis daher aus dem Ermessen der eigenen Sicherheit, nicht mehr für Auflagenverletzung, geschweige denn Schlimmerem, zur Rechenschaft ziehen kann. Hier lohnt sich auch ein Vergleich mit der Beantwortung der Frage nach dem Einsatzkonzept (siehe Frage 1 von Dr. Martens, FDP), wo es heißt, dass gegen Störungen sehr niedrigschwellig vorgegangen werden sollte – kollektives Verstoßen gegen Auflagen in der Nazidemo gehörte offenbar nicht in die Kategorie „frühzeitiges Erkennen, Verhindern bzw. Beseitigen von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“.
Vollständige Frage und Antwort hier: Drucksache 4/14747 (.pdf, 200 kB)
Im Vergleich dazu die Beantwortung der Fragen von Dr. Martens, FDP: Drucksache 4/14831 (.pdf, 620 kB)

Zur polizeilicher Blockade auf der genehmigten Route der Demonstration von No pasarán antwortete die Staatsregierung: „Dies ist unzutreffend.“ Ebenso, dass es infolge dieser polizeilichen Maßnahme zu einer Eskalation kurz vor dem friedlichen Ende der Demonstration kam.

Vollständig:
Drucksache 4/14750 (.pdf, 180 kB)

Zur Auflösung der Kundgebung an der Synagoge bzw. dass es „am Ende des jüdischen Feiertages Sabbat gegen 16:30 Uhr direkt vor der Dresdner Synagoge zu Anwendung polizeilicher Gewalt mit unmittelbarem Zwang gegen Personen einschließlich Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz kam“ liegen keine Erkenntnisse vor! Soll das heißen, dass der Innenminister doch nicht über alle Vorgänge des Polizeieinsatzes informiert war oder handelt es sich um einen plumpen Vertuschungsversuch?

Der freie Zugang zu den Veranstaltungen von GehDenken sei angeblich grundsätzlich immer möglich gewesen, teilweise musste wegen Störungen auf der Schloßstraße gesperrt werden.

Vollständig:
Drucksache 4/14751 (.pdf, 175 kB)

Kleine Anfragen der Abgeordneten Dr. Cornelia Ernst, Fraktion Die Linke


Auf die Frage nach der Anzahl der angezeigten Polizeibeamten heißt es: „Der Polizeidirektion Dresden liegen derzeit drei Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt vor. (Stand: 11. März 2009)“ Das Dokument wurde vom Landtag unvollständig zur Verfügung gestellt.
Vollständig (soweit vorhanden): Drucksache 4/14762 (.pdf, 120 kB)

In der Anfrage mit dem Titel „Aufwand und Kosten des Polizeieinsatzes zur Absicherung des Aufmarsches von Neonazis am 13.02. und 14.02.2009 in Dresden“ wird ebenjenes beantwortet. Neben einer Schadensliste heißt es zu den verletzten Polizeibeamten: „Am 14. Februar 2009 wurden insgesamt 42 Polizeibeamte leicht verletzt, davon vier tätlich angegriffen.“ – Die hohe Zahl der verletzten Beamten gibt also keineswegs einen Eindruck von den angeblich so heftigen Auseinandersetzungen, sondern sind in der Mehrzahl wohl eher eine Folge von Unfällen.

Vollständig:
Drucksache 4/14763 (.pdf, 215 kB)

Die Anfrage mit dem Titel „Polizeiblockade gegenüber Teilnehmer/-innen der antifaschistischen Gegendemonstration ‚No pasarán‘ am 14.2.2009 in Dresden“ wird wieder einmal abgeschmettert, denn laut Antwort war
„friedlichen Teilnehmern des Aufzuges „No pasarán“ war der Zugang zur Kundgebung auf dem Theaterplatz auf der laut Versammlungsbescheid vorgesehenen Aufzugsstrecke zu jeder Zeit möglich.“ – dreiste Lüge!
Und es wird noch einmal wiederholt, das Thema Zugang zum Theaterplatz: „Ansonsten war der grundsätzliche Zugang zu jeder Zeit möglich.“ Nun, das war er ganz und gar nicht – je weiter der Nachmittag voranschritt, desto weniger war der Zugang in die Innenstadt möglich – weder für junge noch für ältere Menschen, und auch nicht nicht für Anwälte oder Landtagsabgeordnete.
Vollständig:
Drucksache 4/14765 (.pdf, 120 kB)

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, FDP-Fraktion

Wie schön ausführlich die Staatsregierung antworten kann, wenn sie nur will, zeigt die Anfrage aus der FDP-Fraktion, die keinerlei Ansätze von Kritik am Polizeieinsatz erkennen läßt. Die Fragen nach der
Einsatzkonzeption der Polizei, den Auflagen der Stadt Dresden, und den angewendeten polizeilichen Maßnahmen werden ausführlich beantwortet!
Zum Ablauf oder gar den Gründen einer etwaigen Eskalation ist hier jedoch nichts zu finden. Die Frage ist, wo die vielbeschworene Eskalation im Bereich der Schloßstraße abgeblieben ist, da sie weder bei den polizeillichen Maßnahmen, noch in der Schadensliste (siehe zweite Anfrage von Cornelia Ernst) zu finden ist. Denn in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 4 ist lediglich von Einzelfällen die Rede: „Im Einzelfall wurden Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges angewendet, dies geschah insbesondere am 14. Februar 2009 im Bereich der Schlossstraße in der Nähe des Theaterplatzes durch die vor Ort handelnden Einsatzkräfte lagebedingt nach den Vorrausetzungen des SächsPolG.“ Will wohl außerdem heißen, dass wenn hier irgendetwas schiefgelaufen ist, keinesfalls die Einsatzleitung, sondern die Beamten vor Ort verantwortlich sind.

Vollständig:
Drucksache 4/14831 (.pdf, 620 kB)

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