Antifaschismus lässt sich nicht verbieten – wir ziehen vor das Verwaltungsgericht

Im endgültigen Bescheid über das Verbot der geplanten Route unserer Demonstration hat sich die Stadt eine letzte Frechheit in Sachen „noch-weiter-weg“-Verlegung erlaubt, bevor der Streit nun vor Gericht weiter ausgetragen wird. Der Eilantrag wurde soeben zugestellt. Dazu die aktuelle Pressemitteilung:

Antifaschismus lässt sich nicht verbieten
Antifabündnis No pasarán zieht vor das Verwaltungsgericht

Heute reichte das Bündnis No pasarán einen Eilantrag gegen das Verbot des Ordnungsamtes Dresden ein.
Vergangenen Mittwoch hat das Ordnungsamt per Bescheid die Antifademo des Bündnisses vom Hauptbahnhof verboten und dem Aufmarsch der Nazis Vorzug eingeräumt. Das Bündnis zieht nun mit wehenden Fahnen vor Gericht.

„Es reicht. Das Ordnungsamt hat nicht nur die Frechheit besessen, unsere Demo vom Hauptbahnhof zu verbieten. Die angeordnete Ersatzroute vom Ordnungsamt ist zudem eine Bestrafung. Wir sollen ans äußerste Ende von Dresden geschickt werden mit unserem Protest.“ so Heike Schneider, Pressesprecherin des Bündnisses No pasarán.

In dem Bescheid vom vergangenen Mittwoch legte die Stadt Dresden, vertreten durch das Ordnungsamt, die angemeldete Demonstration nicht nur kurzerhand um. Sie ordnet in dem Auflagenbescheid ferner eine Route an, die vorsieht, dass die Antifademonstration am östlichsten Ende Dresdens stattfinden soll. Es muss dadurch der Eindruck entstehen, dass es sich um eine Sanktionsmaßnahme der Stadt Dresden handelt, weil die Antifaschisten nach wie vor auf ihrer Route vom Hauptbahnhof bestehen.

Pikantes Detail zudem: Den Nazis wird damit das Areal um die Hans-Dankner-Straße zugesprochen, die in der Nähe des Hauptbahnhofes liegt. Namensgeber der Straße, Hans Dankner, war ein jüdischer Kommunist, der im KZ von Nazis ermordet wurde. Der Neffe von Hans Dankner und ein anerkannter Geschichtsforscher hatten bereits für den 14. Februar zugesagt, an einer Gedenk-Zwischenkundgebung teilzunehmen. Für die Stadt Dresden reicht ein solcher geschichtlicher und örtlicher Hintergrund nicht aus.

Auch rechtlich ist das Vorgehen der Stadt fragwürdig. Dazu der Anwalt des „No pasarán“-Bündnisses, Robert Uhlemann: „Die Umverlegung des angemeldeten Aufzuges verletzt das Selbstbestimmungsrecht der Veranstalter über Ort und Zeit ihrer Veranstaltung in verfassungswidriger Weise.“

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist in den nächsten Tagen zu erwarten.

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