Staatsanwaltschaft will Geldbuße wegen Sitzblockade

Die Dresdner Staatsanwaltschaft will Bußgelder gegen Sitzblockierer verhängen – dafür soll das Verfahren eingestellt werden. Betroffen sind vorrangig prominente Politiker. Linke-Fraktionschef André Hahn soll der erste sein. Er zahlt aber nicht – auch wenn es an die Zivilcourage Pirna gehen soll – sondern läßt es lieber auf einen möglichen Prozess ankommen. So empfiehlt es das Bündnis Dresden-Nazifrei, da die Teilnahme an Sitzblockaden keine Straftat ist. Sollen sie doch versuchen, vor Gericht das Gegenteil beweisen – Avenarius, your turn!


Sächsische Zeitung
Mittwoch, 17. März 2010

Geldbuße für Blockierer des Nazi-Aufmarsches
Teilnehmer der Blockaden gegen den Dresdner Neonazi-Aufmarsch vom 13. Februar müssen jetzt mit einer Geldbuße rechnen.

Dresden. Erste Zahlungsaufforderungen wurden bereits versandt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit und bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung vom selben Tag. Betroffen ist auch der Fraktionschef der Linken im Landtag von Sachsen, André Hahn. Wie viele Blockierer betroffen sind, blieb zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft machte dazu keine Angaben.

Nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung kann ein Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt werden. Im konkreten Fall geht es um Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Da der Aufmarsch der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland genehmigt war, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Vorfeld Aufrufe zu einer Blockade als Straftat eingestuft. Trotzdem stellten sich am Jahrestag der Zerstörung Dresdens Tausende Menschen den Rechtsextremen entgegen. Aufgrund der Massen sah sich die Polizei außerstande, die Blockaden aufzulösen.

Hahn will die vom Staatsanwalt gesetzte Frist ausschöpfen und erst dann entscheiden, ob er die Geldbuße zahlt. Er war am 13. Februar bei mehreren Aktionen präsent und stand mit Ministerpräsident Stanislaw Tillich und der Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz (beide CDU) auch in einer Menschenkette in der Dresdner Altstadt. Die Neonazis wurden am Bahnhof Neustadt auf der anderen Elbseite blockiert. Dort hatten die Linken eine „öffentliche Fraktionssitzung“ anberaumt. Die Partei hält das für angemessen und geht davon aus, dass Engagement gegen Rechts Anerkennung und nicht Strafverfolgung verdient. (dpa)

Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2414594


Donnerstag, 18. März 2010
(Sächsische Zeitung)

Justiz sieht nur geringe Schuld bei Blockierern
Von Karin Schlottmann

Nach den Blockaden am 13.Februar soll das erste Verfahren gegen einen Politiker eingestellt werden.

Die Justiz will die Verfahren wegen der Blockaden am 13. Februar in Dresden offenbar gegen Geldauflagen einstellen. Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, André Hahn, hat als erster prominenter Blockierer ein entsprechendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden erhalten. Hahn ließ es gestern offen, ob er der Einstellung zustimmt und damit die Geldauflage akzeptiert. Andernfalls kommt es zu einer Anklage. Fraktionssprecher Marcel Braumann betonte, die Polizei habe die Demonstranten nicht aufgefordert, die Blockaden abzubrechen.

Der Linken-Fraktionschef im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, sagte, er habe noch kein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. Er werde keine Geldauflage akzeptieren, weil er sich nicht strafbar gemacht habe. Auch die Verfahren gegen weitere prominente Blockierer sind noch offen.

Quelle: http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/Justiz_sieht_nur_geringe_Schuld_bei_Blockierern/articleid-2415414


Donnerstag, 18. März 2010
(SäZ)

13. Februar: Linke im Visier der Ermittler

Dresden. Derzeit laufen bei der Staatsanwaltschaft Dresden etwa 20 Prüfvorgänge gegen Abgeordnete der Linken aus Länderparlamenten und dem Bundestag, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius am Donnerstag auf dpa-Anfrage.

Als bislang einzigem sei dem Fraktionschef der Linken im Landtag von Sachsen, André Hahn, angeboten worden, den Vorgang gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro zugunsten der Aktion Zivilcourage in Pirna einzustellen. Hahn will sich am Freitag äußern.

Hahn als Kopf der Blockaden

Avenarius sieht in Hahn einen Organisator und Kopf der Blockaden. Konkret geht um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Da der Aufmarsch der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland genehmigt war, hatte die Staatsanwaltschaft schon im Vorfeld Aufrufe zu einer Blockade als Straftat eingestuft. Trotzdem stellten sich am Jahrestag der Zerstörung Dresdens Tausende den Rechtsextremen entgegen.

Aufgrund der Massen sah sich die Polizei außerstande, die Blockaden aufzulösen. Die Linken hatten mit Gleichgesinnten eine „öffentliche Fraktionssitzung“ auf einer Straße am Neustädter Bahnhof abgehalten. Auf ihr konnten die Rechtsextremen nicht marschieren.

Aufhebung der Immunität möglich

„Es ist und bleibt eine Straftat, auch wenn man noch so hehre Motive hat“, sagte Avenarius. Er halte Hahn durchaus für einen „honorigen Mann“. Wenn der Linkspolitiker dem Vorschlag mit der Geldauflage nicht zustimme, stehe ein Antrag auf Aufhebung seiner Immunität im Raum.

„Wir sehen in der Geldauflage einen moderaten Weg, die Sache nicht auf die Spitze zu treiben.“ Von Prüfvorgängen seien nur Linke betroffen, die die geplante Marschroute der Rechtsextremen blockierten.

Der sächsische Grünen-Politiker Johannes Lichdi hatte mit einer Selbstanzeige keinen Erfolg. „Wir sehen in ihm keinen Blockierer, da er sich an einer ganz anderen Stelle aufhielt“, sagte Avenarius. (dpa)

Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2415781


Sächsische Zeitung, 19. März 2010

Linken-Fraktionschef nimmt mögliche Anklage in Kauf

Dresden – Wegen der Blockade des Dresdner Neonazi- Aufmarsches am 13. Februar nimmt Sachsens Linken-Fraktionschef André Hahn eine mögliche Anklage in Kauf. Er geht nicht auf das Angebot der Staatsanwaltschaft Dresden ein, eine Geldauflage von 500 Euro zu zahlen, damit Vorermittlungen gegen ihn eingestellt werden. „Es war richtig und es war notwendig, sich gegen den geplanten Neonazi- Aufmarsch in Dresden mit friedlichen Mitteln zur Wehr zu setzen“, begründete Hahn am Freitag seine Entscheidung. Nunmehr muss der Politiker mit Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz rechnen.

Zum Jahrestag der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg marschieren jedes Jahr Neonazis auf. Da der Aufzug der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland genehmigt war, hatte die Staatsanwaltschaft schon im Vorfeld Aufrufe zu einer Blockade als Straftat eingestuft. Auch „braune Dumpfbacken“ hätten das Recht auf Versammlungsfreiheit, wenn die Demonstration gestattet ist, hatte die Behörde argumentiert.

Trotzdem stellte sich am 13. Februar ein parteiübergreifendes Bündnis mit Tausenden Teilnehmern den Rechtsextremen entgegen. Aufgrund der Massen sah sich die Polizei außerstande, die Blockaden aufzulösen. Die Linken hatten mit Gleichgesinnten eine „öffentliche Fraktionssitzung“ auf einer Straße am Neustädter Bahnhof abgehalten. Auf ihr konnten die Rechtsextremen nicht marschieren.

In Hahn vermuten die Staatsanwälte einen führenden Kopf der Proteste. Der 46-Jährige räumte am Freitag ein, dass er die Idee für „öffentliche Fraktionssitzung“ hatte. Zugleich wies er Darstellungen der Staatsanwaltschaft zurück, wonach die Polizei die Blockierer mehrfach zum Auseinandergehen aufforderte. „Fakt ist, es gab zu keinem Zeitpunkt eine Aufforderung der Polizei, den Ort der Spontandemonstration zu räumen.“

Während die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sich die Linken vorsätzlich auf die geplante Marschstrecke stellten, erklärte Hahn das eher mit einem Zufall. Da die vorgesehen Route bis zuletzt geheim blieb, hätten die Blockierer nicht wissen können, an welcher Stelle die Neonazis letztlich marschieren sollten. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft laufen derzeit etwa 20 Prüfvorgänge gegen Abgeordnete der Linken aus Länderparlamenten und dem Bundestag.

Hahn erinnerte daran, dass ähnliche Blockaden in Berlin, Köln, Leipzig oder Jena keine juristischen Konsequenzen für die Betroffenen zur Folge hatten. Sollte er angeklagt werden, hätte Sachsen ein „unrühmliches Alleinstellungsmerkmal“: „Dieses zivilgesellschaftliche Engagement darf nicht kriminalisiert werden.“ (dpa)

Quelle: http://www.sz-online.de/Nachrichten/Dresden/Linken-Fraktionschef_nimmt_moegliche_Anklage_in_Kauf/articleid-2416748


freiepresse
19.03.10

Dresdner Bündnis „Nazifrei“ will Proteste fortsetzen
Kritik an von der Staatsanwaltschaft erhobenen Bußgeldbescheiden

Dresden (ddp-lsc). Das Dresdner Bündnis „Nazifrei“ kritisiert die von der Staatsanwaltschaft erhoben Bußgeldbescheide gegen Teilnehmer der Sitzblockade gegen den Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar. „Es ist unerklärlich und bundesweit beispiellos, wie die Staatsanwaltschaft gegen Nazigegner vorgeht“, sagte Bündnissprecherin Lena Roth am Donnerstag in Dresden. Da die Blockaden ein legitimes Mittel waren, „um dem braunen Treiben Einhalt zu gebieten“, sollten Betroffene Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegen.

Für die Zukunft plant das Bündnis weitere Aktionen. „Wir können davon ausgehen, dass die Nazis auch 2011 wieder versuchen werden in Dresden zu marschieren und die Geschichte zu verdrehen“, sagte Roth. Um entsprechende Aufmärsche durch zivilen Ungehorsam zu stoppen, veranstaltet das Bündnis den Angaben zufolge im Mai eine Strategiekonferenz in Jena. Bereits im September werde dann auf einem Aktionstreffen mit den Vorbereitungen für das kommende Jahr begonnen.

Der geplante Aufmarsch der rechtsextremistischen „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ (JLO) in Dresden war am 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens am 13. Februar durch Blockaden eines Aktionsbündnisses rund um den Versammlungsort verhindert worden. (ddp)

Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1704071.php


freiepresse
19.03.10

Linksfraktionschef verweigert Zahlung nach Blockade am 13. Februar
Staatsanwaltschaft Dresden hatte Ermittlungsstop gegen Zahlung von 500 Euro angeboten

Dresden (ddp-lsc). Linksfraktionschef André Hahn wird nach seiner Teilnahme an der Blockade eines rechtsextremen Aufmarschs am 13. Februar in Dresden keine Geldzahlung leisten. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte dem Politiker die Einstellung von Ermittlungen angeboten, falls er sich zu einer Zahlung von 500 Euro an einen Verein bereiterklärt. Hahn sagte am Freitag in Dresden, er werde auf die Offerte nicht eingehen. Zur Begründung sagte er, es sei „richtig und notwendig“ gewesen, sich dem Aufmarsch entgegenzustellen. Derlei zivilgesellschaftliches Engagement dürfe „nicht kriminalisiert“ werden.
Hahn verwies zudem auf Fehler im Bescheid der Staatsanwaltschaft. Diese wirft ihm die „Sprengung einer Versammlung“ vor und führt dazu unter anderem an, die Blockierer hätten Aufforderungen der Polizei zur Räumung der Straße nicht befolgt. Hahn widersprach dem: Solche polizeiliche Aufforderung habe es „zu keinem Zeitpunkt“ gegeben.
Der Linke-Politiker sagte weiter, sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch in Medienberichten sei von einer „Geldbuße“ die Rede gewesen. Weil dieser Begriff die Anerkennung von Schuld nahelege, „bleibt mir keine andere Wahl“, als die Zahlung abzulehnen, betonte Hahn. Bei der ihm vorgeschlagenen Einstellung von Ermittlungen nach Paragraf 153a Strafprozessordnung ist mit der Zahlung eines Geldbetrags ausdrücklich kein Schuldeingeständnis verbunden.
Hahn warnte vor einem „sächsischen Sonderweg“ beim Umgang mit friedlichen Protesten gegen rechtsextreme Aufmärsche. Verfahren, wie sie jetzt Teilnehmern der Blockade vom 13. Februar drohten, habe es bei vergleichbaren Anlässen „weder in Berlin noch in Köln, weder in Leipzig noch in Jena“ gegeben.
Der geplante Aufmarsch der rechtsextremistischen „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ in Dresden war am 65. Jahrestag der Bombardierung der Stadt durch Blockaden eines Aktionsbündnisses rund um den Versammlungsort verhindert worden.
(ddp)

Quelle: http://freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1704637.php


Sächsische Zeitung
Samstag, 20. März 2010

Linkspolitiker droht Prozess wegen Blockade

Von Karin Schlottmann
Die Justiz wirft André Hahn vor, eine Neonazi-Demo behindert zu haben. Der Chef der Links-Fraktion findet das absurd.

Der Fraktionschef der Linkspartei, André Hahn, muss sich wegen der Blockade des Neonazi-Aufmarsches am 13. Februar möglicherweise demnächst vor Gericht verantworten. Er teilte gestern mit, dass er der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro nicht zustimmt. Deshalb kann die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen ihn erheben.

Zuständig ist Oberstaatsanwalt Jürgen Schär; er leitet die Abteilung für „Politische Straftaten“. Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, blieb gestern offen. Behördensprecher Christian Avenarius sagte, Hahns Erklärung zu den Vorgängen am 13. Februar werde jetzt juristisch ausgewertet. Vor einer Anklage müsste der Landtag zudem die Immunität des Abgeordneten aufheben. Hahn ist der Erste, der von der Staatsanwaltschaft angeschrieben wurde. Weitere Fälle anderer prominenter Demonstranten sind noch offen.

„Kein Krimineller“

Hahn sagte, er habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, zumal er wenig Zeit und Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit habe. Aber er könne es nicht hinnehmen, kriminalisiert zu werden, nur weil er mit Tausenden anderen Demonstranten friedlich einen Neonazi-Aufmarsch verhindert habe. Er berief sich auf die Meinungs- und Gewissensfreiheit sowie auf sein Widerstandsrecht im Grundgesetz.

In anderen Bundesländern habe die Justiz bei ähnlichen Aktionen auf Anklagen verzichtet. Hahn: „Sachsen hätte hier ein unrühmliches Alleinstellungsmerkmal.“ Die Geldauflage sollte an die Aktion Zivilcourage in Pirna gehen. Das Bündnis „Dresden-nazifrei“ hatte Hahn jedoch aufgefordert, nicht zu zahlen. Die Meinung des Bündnisses sei ein ausschlaggebendes Argument für ihn gewesen, sagte der Politiker.

Vor etwa fünf Wochen hatten Tausende Demonstranten aus dem ganzen Bundesgebiet mit Sitzblockaden den Aufmarsch der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland gesprengt. Die Polizei ging gegen die Blockierer nicht vor und lobte sogar deren gewaltfreies Verhalten. Die Organisatoren haben das als Freibrief verstanden und sehen sich deshalb jetzt umso mehr im Recht.

Quelle: http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/Linkspolitiker_droht_Prozess_wegen_Blockade/articleid-2417802


Spiegel online
20.03.10
Politik
Blockade von Dresdner Naziaufmarsch

Linke-Politiker müssen mit Strafverfolgung rechnen

Dresden hatte sich erfolgreich gegen einen Naziaufmarsch im Februar gestemmt. Auch Politiker der Linken blockierten den genehmigten rechten Demonstrationszug mit einer „öffentlichen Fraktionssitzung“ – was jetzt zu strafrechtlichen Konsequenzen führt.

Die erfolgreiche Blockade des Dresdner Naziaufmarsches am 13. Februar wird zu weiterreichenden strafrechtlichen Konsequenzen für vier führende Politiker der Linken führen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Dresden haben sich die Fraktionsvorsitzenden André Hahn (Sachsen), Willi van Ooyen, Janine Wissler (beide Hessen) und Bodo Ramelow (Thüringen) strafbar gemacht.

Die Ermittler wollten die Verfahren nach öffentlichen Protesten allerdings wegen geringer Schuld einstellen – wenn die Politiker eine Geldstrafe von jeweils 500 Euro zahlen, die im Kampf gegen Rechtsextremismus tätigen Vereinen zugute kommen sollten. Allerdings hat Hahn das Angebot bereits abgelehnt; auch Ramelow empört sich: „Der Rechtsstaat ist doch kein Basar.“ Er habe bewusst als Staatsbürger an der Demonstration teilgenommen und sei auch von der Polizei zu keinem Zeitpunkt an der Blockade gehindert worden.

Die Staatsanwaltschaft muss nun die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten beantragen. Die Linke hatte auf der genehmigten Demo-Strecke der Rechten eine „öffentliche Fraktionssitzung“ abgehalten und damit dazu beigetragen, den Zug aufzuhalten.

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,684803,00.html


Jüdische Allgemeine
25.03.2010
Meinung

Auf Dresdens Kosten
Gegen Rechts protestieren – das hat seinen Preis

von Heide Sobotka

Sie hätten damit rechnen müssen. Nach der Ankündigung, man werde die Blockierer zur Rechenschaft ziehen, hat die Staatsanwaltschaft nun führenden Politikern der sächsischen Linken einen Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zugestellt. Mit ihrer »öffentlichen Fraktionssitzung« hatten sie am 13. Februar Neonazis daran gehindert, zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens durch die Stadt zu marschieren. 500 Euro soll etwa Linkenchef André Hahn zugunsten – man höre und staune! – der Aktion Zivilcourage in Pirna überweisen. Dann sei die Sache erledigt. Aber das ist sie keinesfalls! Da zeigen mehrere Tausend Menschen Mut und werden dafür bestraft. Mündige und couragierte Bürger sollen wir sein, und wenn wir uns denen entgegenstellen, die das Gesetz der Toleranz, des Miteinanders und der Gleichheit mit Springerstiefeln treten, haben sie das Recht auf ihrer Seite. Was wäre denn passiert, wenn es keine Sitzblockade gegeben hätte? Sollen wir erst abwarten, bis Scheiben zu Bruch gehen, das Ansehen der Stadt auf Jahre ruiniert ist und Menschen, nicht zuletzt die jüdische Gemeinde, bestenfalls tief verunsichert sind? Zum 13. Februar 2011 bringen wir am besten gleich die 500 Euro mit, wenn wir uns wieder auf die Straße setzen.

Quelle: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/7106


Freitag, 30. April 2010
(Sächsische Zeitung)

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter zum 13. Februar

Die Ermittlungen zur Blockade des Neonazi-Aufmarsches am 13. Februar in Dresden ziehen sich hin. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius will keine Prognose abgeben, wann die Fälle abgeschlossen sind. „Das kann noch Wochen dauern“, sagte Avenarius.

Bislang ist nur ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet – gegen den Fraktionschef der Linken im sächsischen Landtag, André Hahn. Er hatte als Erster eine Offerte der Staatsanwaltschaft ausgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an einen Verein für Opfer rechtsextremer Gewalt einzustellen. Wegen der Blockade konnten die Neonazis am 13. Februar nicht durch Dresden marschieren. (SZ/dpa)

Quelle: http://www.sz-online.de/Nachrichten/Dresden/Staatsanwaltschaft_ermittelt_weiter_zum_13_Februar/articleid-2451347

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