Entwurf für neues Versammlungsgesetz – Demonstrationsverbot zum 13.2. geplant

Dresdner Neueste Nachrichten, 30. Januar 2008

Land Sachsen will Aufmärsche von Neonazis verbieten
Gesetzesentwurf vor dem 13. Februar im Kabinett

Dresden(DNN/J.K./dpa) In die Debatte um ein Demonstrationsverbot am 13. Februar in der Dresdner Altstadt kommt Bewegung. Nach DNN – Informationen liegt ein Referentenentwurf aus dem sächsischen Justizministerium zustimmungsreif auf dem Tisch. Es soll unmittelbar vor dem Jahrestag des Bombenangriffs auf Dresden in zwei Wochen vom Kabinett verabschiedet werden.

Der 13. Februar wird seit Jahren von Rechtsextremen und Neonazis für Aufzüge durch Dresden genutzt. Justizminister Geert Machenroth(CDU) hatte vor Monaten Änderungsbedarf angemeldet und gesagt: „ Ich habe keine Lust zuzusehen, wie der Rechtsstaat von seinen Gegnern zur Schlachtbank geführt wird.“

Nach dem Gesetzesentwurf sollen Aufzüge von Extremisten nicht generell, sondern nur an bestimmten Tagen und Orten untersagt werden können. Ein Verbot setzt voraus, dass die Versammlung „die Würde und Ehre von Personen verletzt“, die unter einer Gewaltherrschaft gelitten haben. dabei geht es nicht zuletzt um Demos, bei denen das Unrecht des Naziregimes geleugnet oder verharmlost wird. Hinzu kommen jene Tage und Orte, die an die Opfer der Willkürherrschaft in der DDR erinnern.

In Dreden handelt es sich laut Gesetzentwurf unter anderem um die Synagoge, die Frauenkirche samt Neumarkt und Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Die Einschränkung des Demonstrationsrechts soll neben dem 13. und 14. Februar auch am 27. Januar, 17. Juni, 20. Juli und 9. Oktober gelten.

Unklar ist derzeit, ob die CDU Seite in Sachsens Regierung letzte Bedenken der SPD ausräumen kann. Die Sozialdemokraten bereits durchgesetzt, dass drei Erinnerungsorte – das Völkerschlachtdenkmal und der Ring in Leipzig sowie die Elbbrücke in Torgau – aus dem Verbotskatalog genommen werden. Darüber hinaus gibt es aber SPD – Einwände wegen der Gewichtung der Verbrechen des NS – sowie des DDR Regimes.

Zwar seien Demos von Altstalinisten an der „Runden Ecke“ in Leipzig nicht hinnehmbar, hieß es aus SPD Kreisen. Das Gesetz müsste aber widerspiegeln, dass das DDR Unrecht nicht auf der selben Stelle stehe wie die Gräueltaten der Nationalsozialisten.

Mit einem Aufruf will die Stiftung Frauenkirche das Gedenken an die Zerstörung Dresdens im Februar 1945 gegen jede ideologische Vereinnahmung schützen. Zum 63, Jahrestag der alliierten Bombenangriffe am 13. Februar soll eine Lichtinstallation die Form des Erinerns in den 1980 -er Jahren aufgreifen. Damals wurden Kerzen in die Ruine der Kirche gestellt, die ein Zeichen von Frieden und Versöhnung setzten – eine der Wurzeln der DDR Friedensbewegung.

Auch Bayern will bis zum Sommer das Versammlungsrecht verschärfen, um Aufmärsche von Rechtsextremen besser verbieten zu können. Das Kabinett in München beschloss gestern einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Dresden(DNN/J.K./dpa)

Mit einem Aufruf zur wahrhaftigen Erinnerung soll das Gedenken an die Zerstörung Dresdens im Februar 1945 gegen jede ideologische Vereinnahmung geschützt werden. Zum 63. Jahrestag der alliierten Bombenangriffe am 13. Februar soll dabei die Form des Erinnerns in den 1980 -er Jahren aufgegriffen werden, teilte die Stiftung Frauenkirche gestern mit. In jene Jahren wurden Kerzen in die Ruine der Kirche gestellt, die ein Zeichen für Frieden und Versöhnung setzten, eine der Wurzeln der DDR Friedensbewegung. Eine Lichtinstallation an der Frauenkirche, die eine brennende Kerze zeigt, soll nun an die Tradition anknüpfen.

Die Bombardierung Dresdens soll im Zusammenhang mit der Geschichte des nationalsozialistischen Deutschlands gesehen werden, hieß es in dem Aufruf „13. Februar 2008: wahrhaft erinnern – versöhnung leben“. Die Initiative geht von Dresdens amtierenden Oberbürgermeister Lutz Vogel(parteilos), dem Landesbischof der evangelischen Laneskirche Jochen Jochen Bohl, dem Bischof des katholischen Bistums Dresden – Meißen Joachim Reinelt, sowie Bürgern der Stadt aus.
Am Abend des Jahrestages sollen auf dem Neumarkt an der Frwauenkirche unter anderem der Dresdner Kammerchor und der Kammerchor der Kirche den musikalischen Rahmen für das Gedenken geben. Die Gedenkrede hält der evangelische Superintendant Christof Ziemer.
Von 22 Uhr an öffnet die wieder aufgebaute Frauenkirche ihre Türen für eine „Nacht der Stille“. Das Gedenken wird symbolisiert durch eine weiße Rose. Das Zeichen wurde 2005 von einer Überlebenden des Bombardements initiiert und richtet sich gegen die Verfälschung des Gedenkens.
Am 13. und 14. Februar 1945 bombardierten britische und amerikanische Flugzeuge die damals rund  600 000 Winwohner zählende Elbestadt. Schätzungen zufolge starben mindestens 35000 menschen. 25 000 Häuser brannten aus oder wurden stark beschädigt. Den Jahrestag der Bombenangriffe nutzen Rechtsextreme regelmäßig zu Aufmärschen.

Nach DNN Informationen will die Staatsregierung dem bald einen Riegel vorschieben. Laut einem Gesetzesentwurf sollen Aufzüge von Extremisten nicht generell, sondern an bestimmten Tagen und Orten untersagt werden können. Es handelt sich um folgende Orte:

  • Synagogen in Dresden und Görlitz
  • ehemalige Konzentrationslager
  • Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft in Bautzen, Dresden, Görlitz, Pirna, Torgau und Zeithain
  • Nikolaikirche und „Runde Ecke“ in Leipzig
  • Frauenkirche und Neumarkt Dresden
  • sowie Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Neben dem 13. und 14. Februar in Dresden soll die Einschränkung des Demonstrationsrechtes unter anderem am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz, sowie dem 20. Juli, dem Gedenktag an das Attentat auf Adolf Hitler gelten. Hinzu kommen der 17. Juni und der 9. Oktober. Das eine Datum erinnert an den Aufstand 1953 in der DDR, das andere an die Großdemo gegen das DDR Regime 1989 in Leipzig.


DNN-Online, Mittwoch, 30. Januar 2008

Einschränkung des Demonstrationsrechts: SPD sieht Diskussionsbedarf

Dresden. Sachsens SPD-Landtagsfraktion sieht beim geplanten Gesetz zur Einschränkung des Demonstrationsrechts noch einigen Diskussionsbedarf. Ähnlich dem Gedenkstättengesetz liege der Knackpunkt darin, dass es zu einer gewissen Gleichsetzung von Nazis und SED-Diktatur komme, sagte Fraktionssprecher Thomas Schnell-Burian am Mittwoch. Ein Gesetzentwurf, demzufolge Demonstrationen an bestimmten Tagen und Orten im Freistaat untersagt werden können, werde voraussichtlich am 12. Februar im Kabinett beschlossen, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Martin Marx, und bestätigte Medienberichte. Damit wird es vor dem Gedenken an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg am 13./14. Februar kein entsprechendes Gesetz geben.

Zu den betroffenen Tagen zählen unter anderem der 20. Juli als Gedenktag des Hitlerattentats, der 13. August als Tag des Mauerbaus, der 17. Juni (1953 Volksaufstand in der DDR) und der 8. Mai als Tag der Befreiung. Es gehe dabei jedoch nicht um ein generelles Demonstrationsverbot, sagte Marx. Die Behörden könnten aber prüfen, ob es zu extremistischen Aufmärschen komme, und das Ansinnen dann untersagen.

Grüne und FDP zeigten sich skeptisch. Das Demonstrationsrecht sei kein von der Staatsregierung zu gewährender Gnadenakt, sondern konstitutionelles Grundrecht, sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der Liberalen, Jürgen Martens, laut einer Mitteilung. Die demokratiefeindliche Gesinnung der Nazis könne nicht damit bekämpft werden, die freiheitlichen Grundrechte zu beschneiden, ließ der innenpolitische Grünen-Sprecher Johannes Lichdi verlauten.

dpa

Quelle: http://www.dnn-online.de/aktuell/content/53246.html

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