Naziaufmarsch erneut verhindert – 19. Februar 2011 in Dresden

Noch am Abend zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden, dass die Naziaufmärsche nicht zu einer Veranstaltung zusammengefasst werden dürfen. Am Sonnabend, den 19. Februar vormittags entschied dasselbe Gericht, dass die Nazis nicht nur drei stationäre Kundgebungen, sondern auch eine Aufmarschroute bekommen sollen. Wo diese Route und die Kundgebungen sein werden, wurde geheimgehalten.

"Anreise" über die Autobahn - Der Berliner Konvoi geht nach Dresden

Zusätzlich befolgte die Polizei artig das Urteil zum verhinderten Naziaufmarsch am 13. Februar 2010: verengte die Autobahnen auf eine Spur, sperrte Abfahrten für Linke, errichtete überall in der Stadt Fahrzeug-, Personen- und Nahverkehrs-Kontrollen und Sperren. Ziel der Übung: Verhinderung von Protest in Sicht- und Hörweite. Statt Recht gegen Recht abzuwägen, wählte das OVG die Option „Recht nur für Nazis“.
Auch im Verlauf des Tages, hielt sich die Polizei an die Vorgabe der Gerichte: Nazis laufen lassen, Linke angreifen. Dieses Vorgehen führte schließlich zu: Nazis Linke angreifen lassen und anschließend laufen lassen. (polizeibegleiteter Angriff auf das linke Projekt „Praxis“ in Dresden-Löbtau) Und als Krönung dieser Strategie: Die Linken für das Desaster haftbar machen wollen und das Pressebüro von Dresden-Nazifrei hochnehmen, dabei rundherum Kollateralschäden en masse anrichten.

Blockade vor dem Hauptbahnhof - möglicher Weg der Nazis Richtung Innenstadt

Doch die Strategie konnte nicht aufgehen: 15.000 wild entschlossene Massenblockierer unter dem Label „Dresden-Nazifrei“ besetzten alle strategisch wichtigen Orte rund um das Aufmarschgebiet der Nazis in der Dresdner Südvorstadt mit dem Campus der Technischen Universität. Flexibel reagierten die DemonstrantInnen dabei auf alle Eventualitäten: erst wurden die Anreisewege der Nazis besetzt, anschließend die sich abzeichnende Aufmarschroute der Nazis samt sämtlicher Alternativrouten und schließlich wurde auch der am Nachmittag entstandene Nazitreffpunkt in Dresden-Plauen belagert. Effekt: Kein Aufmarsch, nicht mal ein Treffpunkt mit mehr als 1000 Nazis auf einem Haufen. Statt dessen: Gelangweilte und saure Nazis, die am Hauptbahnhof sogar die Polizei angriffen, um einen Aufmarsch durchzusetzen. Insgesamt nicht mehr als 2000 Nazis schafften es überhaupt nach Dresden.

Durchsage der Polizei: "Bitte unterlassen sie es, Gegenstände auf die Fahrbahn zu stellen"

In der sächsischen Presse jedoch stand anschließend die Gewalt Linker im Vordergrund. So etwas habe man hier noch nicht erlebt, Polizeibeamte seien angegriffen worden. Harmlos herumstehende Polizei, brutal und feige angegriffen? Nein, es war die Polizei, die mit allen ihren Gewaltmitteln arbeitete und beispielsweise eine friedliche Sitzblockade auf der Bergstraße auseinanderprügelte und mit Pepperballs schoss. Unzählige Male wurde bei Temperaturen um 0° vom Wasserwerfer Gebraucht gemacht, um sinnlose Straßensperrungen trotz Unterbesetzung zu halten. Von „einfacher körperlicher Gewalt“ und Pfeffersprayeinsätzen ganz zu schweigen: Das war Standard an diesem Tag. Und doch: Sie kamen nicht durch. No pasarán!

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Verwaltungsgericht Dresden erlaubt drei Naziveranstaltungen am 19.2. in Dresden

Update: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigt, dass die Stadt Dresden sich sich auf drei stationäre Kundgebungen für die Nazis eingelassen hat. Diese sollen laut Sächsischer Zeitung „verteilt südlich vom Hauptbahnhof“ sein.

Zuvor: Das Verwaltungsgericht Dresden gibt den Nazis Recht: Die Zusammenfassung ihres Aufmarsches und ihrer zwei stationärer Kundgebungen sei nicht zulässig. Somit haben wir es also erstmal wieder mit drei Nazihaufen zu tun. Außerdem sei das Trennungsgebot nicht genau genug beachtet worden, sondern dem DGB eine Versammlung vor dem Gewerkschaftshaus erlaubt worden – klarer Fall für das Verwaltungsgericht: DGB-Kundgebung muss verboten werden, also haben sie das auch getan. Bei Letzterem kommt man ins Grübeln auf welcher Seite das Dresdner Verwaltungsgericht steht: Mit Recht scheint das immer weniger zu tun zu haben, eher mit Rechts-Außen (Gewerkschaftsverbot im NS). Im Prinzip jedoch kritisiert das Verwaltungsgericht jegliche Erlaubnis für Veranstaltungen in der Altstadt: Ob von CDU, FDP, Kirchen oder dem Rektor der Technischen Uni. Dieser sagte daraufhin eine Protestveranstaltung auf dem Campus ab.

Laut Bild befinden sich die stationären Kundgebungen der Nazis hinter dem Hauptbahnhof auf dem Friedrich-List-Platz und auf dem Altmarkt. Die Sächsische Zeitung spricht von Naziaufmärschen in der Innenstadt, in Prohlis und Cotta.

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Stadt Dresden: Nazis bekommen nur Kundgebung außerhalb der Innenstadt

Die Nazis hatten es bereits gestern Abend (16.2.) verkündet, in der Sächsischen Zeitung stand es auch schon, doch die Dresdner Neuesten Nachrichten, die Tageszeitung mit dem besten Draht zur Dresdner Verwaltung, bestätigt es jetzt hochoffiziell: Die Stadt hat den Nazis nicht nur ihre drei Aufmärsche zu einer einzigen Kundgebung zusammengekürzt, diese befindet sich auch noch weit außerhalb der Innenstadt. Nur wo das sein soll, darüber gibt es noch keinen Hinweis.

Selbstverständlich kündigen die Nazis ihr übliches „Jetzt erst recht“ an und beschreiten den Klageweg, sodass die Situation praktisch wie letztes Jahr ist, wo erst die Gerichte den Nazis die Erlaubnis gaben, irgendeine Aufmarschroute zu bekommen – die sie dann nicht laufen konnten, da sie samt sämtlicher Alternativrouten massenhaft besetzt war.

Die Stadt begründet die Entscheidung damit, dass die Polizei sonst nicht verhindern kann, dass die angekündigten 15.000 Gegendemonstranten über die maximal 5.000 Nazis herfallen und sie verspeisen. Oder so ähnlich. Es handelt sich um sozusagen um einen vorangekündigten polizeilichen Notstand.

Da das Verwaltungsgericht Dresden bereits anhand einer Klage der Naziaufmarschorganisatoren zum 13. Februar 2010 entschieden hat, dass ein Naziaufmarsch möglich ist, wenn die Polizei die Autobahn überwacht und dort die DemonstrantInnen auseinandersortiert, muss damit gerechnet werden, dass die Gerichte den Naziaufmarsch doch wieder erlauben. So oder so: Sicher ist die Verhinderung des Naziaufmarschs nur, wenn alle mit anpacken 😉

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Sonntagabenddesaster: 13. Februar-Naziaufmarsch erstmalig erheblich gestört

Sie alle wollten den Täterspuren-Mahngang besuchen - den die Stadt verhinderte

Das gab’s noch nicht in Dresden: Dass bereits der kleinere Aufmarsch der Nazis am 13. Februar, wenn dieser nicht auf einen Sonnabend fällt, mit Blockaden verkürzt und ordentlich Sound gestört wird. Schon 11 Uhr versammelten sich über 500 Menschen zum Täterspuren-Mahngang trotz Verbot am Comeniusplatz, kamen von dort jedoch nicht weiter, da die Gerichte sinnloserweise entschieden hatten, der Mahngang müsse komplett verlegt werde, unabhängig vom Wirkort des Gauleiters Mutschmann und anderer Stationen.

Blockade auf der Fritz-Löffler-Straße (Naziroute)

Die Aufmarschroute des ab 15 Uhr geplanten Nazimarsches war ohnehin schon unwürdig, da die Nazis es gewohnt waren, die schönen Teile der Altstadt oder zumindest in deren Sichtweite und auf belebten Plätzen demonstrieren zu dürfen. Aber dass durch eine entschlossene Blockade auf der Nazioute diese auch noch erheblich verkürzt wurde und nun nur noch die Hälfte der Fläche einschloss (von der Ackermannstraße gleich in die Reichenbachstraße statt auf den Zelleschen Weg)… Da hat sich die lange Wartezeit, bis alle Nazis endlich angereist und durch die Kontrollen durch waren sicher nicht gelohnt. Neu auch, dass über weite Strecken wütender Sound von GegendemonstrantInnen erschallte oder die Gebiete gänzlich ausgestorben waren.

Nach der Menschenkette strömten noch bis zu 2.000 Menschen zum Hauptbahnhof um von dort die Naziroute akustisch zu erreichen. Damit haben insgesamt etwa 3.000 Menschen direkt an den Nazis protestiert – doppelt so viele, wie Nazis da waren. Protest in Hör- und Sichtweite war zwar verboten, wurde damit aber durchgesetzt, anders gehts halt nicht!

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Bürgermeister Detlef Sittel für Trennungsgebot in der Kritik

Ausgerechnet Ordnungsbürgermeister und Vorgesetzter des Dresdner Ordnungsamtes Detlef Sittel ist der Vertreter der krebskranken Oberbürgermeisterin Helma Orosz am 13. Februar 2011. Ausgerechnet jemand mit einer sehr eigenen Vorstellung vom Versammlungsrecht. Doch dafür hat er nun bei einer gut besuchten Diskussionsveranstaltung der Zeitschrift Die Zeit am 9.2.2011 die Quittung bekommen: Kritik nicht zu knapp.

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Menschenkette der Stadt Dresden am 13.2.2011 von allen Seiten unter Druck

Dresdner Morgenpost vom 8.2.2011 - so kann's kommen, wenn's blöd läuft: Menschenkette für'n Arsch

Nu sehen die Stadtoberhäupter mal wie das ist. Man engagiert sich gegen Nazis und schwupps stößt man an die Grenzen von Gesetzen, die Nazis selbst beginnen einem zurück aufs Schwein zu gehen und dann kommen auch noch Linke und beschweren sich – zurecht – wenn das Ganze eigentlich nix bringt. Menschenkette, willkommen im Club. Wobei – wer auf diese Probleme stößt, hat mitunter etwas falsch gemacht. Was ist da los? In drei Dresdner Tageszeitungen steht’s:

1. Ein spitzfindiger Verwaltungsrichter bemängelt in der Sächsischen Zeitung, dass die Oberbürgermeisterin (OB) als Vorgesetzte der Versammlungsbehörde Neutralität gegenüber den Versammlungen zu wahren hat und daher nicht zu einer bestimmten aufrufen und auch nicht gegen eine andere sich aussprechen darf, schon garnicht wenn sie sich dabei unsauber ausdrückt. Hätte die OB die Angebote von Albrecht Schröter, Oberbürgermeister von Jena angenommen, dann hätte ihr klar sein können, dass dies problematisch ist. Wenn Schröter sich an die Spitze seiner Bürger stellt, um gegen Nazis zu protestieren, dann übergibt er die Leitung der Versammlungsbehörde einem anderen. So erzählt er es immer gern auf allen Veranstaltungen gegen Nazis und hätte es auch den Vertretern der Stadt Dresden erzählt, wenn die denn mitmachen würden, beim Projekt „Kommunen gegen Rechtsextremismus“, wo solche und andere Erfahrungen ausgetauscht werden.

2. In dem Moment wo die Menschenkette aufhört, fangen die Nazis an, sich zu treffen – 15 Uhr. Fragt sich also, was bringt’s außer schönen Bildern? Nicht viel. Das reibt ihnen der Grüne Johannes Lichdi heute in der Dresdner Morgenpost noch einmal unter die Nase, der spekuliert, dass die Nazis ja dann einfach in die Altstadt kommen könnten, in Teile, die weder von der Allgemeinverfügung am 13. zum Schutz des Gedenkens rund um den Neumarkt (Frauenkirche) noch vom neuen Versammlungsgesetz beeinträchtigt werden. Z.B. also auf den zentralen Dresdner Straßenbahnknotenpunkt Postplatz. Das heißt nicht, dass es Hinweise gibt, dass die Nazis diese Route bekommen. Es heißt nur, dass es möglich wäre, beispielsweise wenn andere Routen blockiert sind, oder sagen wir: anderweitig bedemonstriert.

3. Die Nazis von der JLO (Junge Landsmannschaft Ostdeutschland, die jährlichen Anmelder des Großaufmarsches der Nazis) rufen zur Teilnahme an der Menschenkette auf, berichtet die Dresdner Neuesten Nachrichten. Ist eigentlich super. Dann kann dort mal so ganz direkt die Courage gegen Nazis geübt werden. Hinter-Blumen-verstecken gegen Nazis (Aktion „Weiße Rose“) gilt dann nicht.

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Der 13. Februar kann kommen – der Plan steht, auch ohne Segen vom Ordnungsamt

Die Ordnungsbehörde der Stadt Dresden hat letzte Woche die Katze aus dem Sack gelassen: Auch dieses Jahr wieder, soll die Elbe Linke und Rechte voneinander trennen und zwar wortwörtlich: Alle linken Anmeldungen sollen auf die Neustädter Seite verlegt werden, Menschenkette und Naziaufmarsch bleiben auf Altstadtseite, wobei dem Naziaufmarsch nur der Hinterhof gelassen wird – hinterm Hauptbahnhof Richtung Ost (Reick). Betroffen ist pikanterweise auch der Täterrundgang von Dresden-Nazifrei.

Karten zu den Aktionen von Dresden-Nazifrei am 13.2.2011 in Dresden

Heute stellte das Bündnis Dresden-Nazifrei zwei öffentliche Aktionen für den 13. Februar 2011 in Dresden vor – ohne die lächerlichen Vorstellungen des Dresdner Ordnungsamtes zu berücksichtigen. Erst wird ein Stadtrundgang auf die Täter aufmerksam machen und den Opfern des Nationalsozialismus gedenken. Eine Station ist die „Mathilde“, der Knast auf der Pillnitzer Straße. Hier haben SA und SS gefoltert und hier starben beim Bombenangriff am 13. 2. 1945 etwa 400 Antifaschisten. Der Rundgang endet, wo das Gestapo-Gebäude am 13.2. zerstört wurde: hinter dem Hauptbahnhof. Dort findet ab 14 Uhr eine Kundgebung gegen den Naziaufmarsch statt, denn dieser soll hinter dem Hauptbahnhof beginnen. Schließlich geht ja dieses Jahr alles nach Recht und Gesetz vor sich, somit sollte es sogar legal sein, in Sicht- und Hörweite der Nazis zu protestieren – legitim ist es ohnehin. Unter dem Motto „Nicht lange fackeln – Naziaufmarsch entgegentreten“ sind vor allem die DresdnerInnen aufgerufen; kreativ, laut und vielfältig den geplanten Fackel- und Schweigemarsch der Nazis zu verderben.

Auf diese Weise wird einerseits ein Kontrapunkt zum Gedenken in Dresden gesetzt, welches häufig nur die deutschen Opfer im Blick hat. Andererseits wird der Bogen zu einem wirkungsvollen Protest gegen die Nazis geschlagen, welche die Bombardierung für ihre eigenen finsteren Zwecke nutzen: die Verbrechen der Nazis relativieren und die Nazi-Ideologie erneut aufleben lassen. Bei ihrer Inszenierung eines stillen, geordneten Fackelmarsches dürfen sie keinesfalls allein gelassen werden.

Wer am 13. Februar in Dresden unterwegs ist, sollte dies nicht allein tun und sich stets über die Lage informieren. Es sind mindestens 1500 Nazis in der Stadt, sodass es mitunter gefährlich werden kann. Haltet euch also an die Treffpunkte und checkt regelmäßig die Infos vom Infobüro: Per WAP-Handy-Ticker, Twitter, Radio oder Telefon.

Die Facts:

Treff 1: 11 Uhr Comeniusplatz Beginn des Täterrundgangs
Treff 2: 14 Uhr Friedrich-List-Platz (hinterm Hauptbahnhof) Protest in Sicht- und Hörweite des Nazitreffpunkts
WAP-Handy-Ticker: www.wap.dresden-nazifrei.com
Twitter: twitter.com/dd_nazifrei
Aktionsradio: UKW 98,4 & 99,3 MHz
Infotelefon: 0351 – 41 88 99 70

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Visuals und Einspruch zur Polizeistrategie „Trennen, verfolgen, verhindern“

13. Februar 2010: Dresden rechnet mit dem Schlimmsten (Dresdner Morgenpost im Februar 2010)

Um den vorangegangenen Beitrag zur Polizei-Einschüchterungsstrategie zu illustrieren hier noch eine weitere Gegenüberstellung von zwei Zeitungsartikel: Die Morgenpost vor einem Jahr „Dresden rechnet mit dem Schlimmsten“, sowie „Im Knast sind schon 80 Zellen reserviert“ (Februar 2010) und dieses Jahr die Dresdner Neuesten Nachrichten (DNN) mit der Polizeistrategie in der Überschrift: „Trennen, verfolgen, verhindern.“ jeweils mit martialischen Bildern unterlegt.

Doch heute erschien auch ein Leserbrief in der DNN, in dem diese Polizeistrategie und das Gerichtsurteil abgewatscht werden.

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Polizei-Macht macht kirre – lahmer Versuch den Protest zu schwächen

Gut gepost ist halb gewonnen: Cops mit Bambusstöcken am 14. Februar 2009 an der Schloßstraße

Die Polizei macht, was die Polizei macht: Um von vornherein Unordnung auf den Straßen zu verhindern wird gedroht und gepost was das Zeug hält. „Trennen, Verhindern und Verfolgen“, so lautet das „Konzept“. Das klingt markig, entschlossen, angsteinflößend? Nur wenn man nicht weiß, dass die Polizei genau damit arbeitet: Mit Angst, Panik, Verunsicherung. Dies ist ihr erster Schritt um zu verhindern, dass nicht den Autos, sondern den Menschen die Straße gehört.

Doch nur weil ein Provinzgericht eine Entscheidung getroffen hat, die niemals haltbar ist, ändert sich gar nichts. Ganz im Gegenteil, diese Art Polizeipropaganda hat es noch jedes Mal gegeben, wenn die Polizei fürchtete, es könne etwas unübersichtlich werden: Im letzten Jahr wurden die gleichen Parolen ausgegeben. Und was hat es genützt? Nichts, weil weder auf den Einschüchterungsversuch im Vorfeld, noch auf die Versuche der Polizei am Tag selbst eingegangen wurde. Auf ein Neues!

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Die Polizei und der 13. und 19. Februar 2011 in Dresden nach dem Urteil vom Verwaltungsgericht

Nachdem das Dresdner Verwaltungsgericht letzten Mittwoch (19.1.) entschied, die Polizei hätte die Nazidemo am 13.2.2010 durchsetzen müssen, ist immer noch keine Begründung dieses Urteils erschienen. Man ist fast geneigt, mit der gescholtenen Polizei zu sympathisieren, die erklärte, die Räumung einer Demonstrationsstrecke für die Nazis hätte zu unvertretbaren Gefahren geführt. Auch das Innenministerium, üblicherweise eher Hassobjekt im rechtskonservativ regiertem Sachsen, ist über das Urteil not amused. Und die Polizeigewerkschaft sieht die Polizei durch dieses Urteil „zwischen Baum und Borke“. Dem Vorsitzenden täte es gar in der Seele weh, Nazidemos mit allen Mitteln zu schützen.

Und doch: Ändern wird sich auf der Straße nichts. Wie immer wird man sich mit bösen Robocops herumärgern müssen, wie letztes Jahr werden diesen am Ende doch die Hände gebunden sein. Dennoch bleibt es spannend, was in der Begründung vom Verwaltungsgericht Dresden stehen wird und wie sich die Polizei daraufhin rechtfertigt.

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Aktueller Stand und sich überschlagende Ereignisse zum 13. und 19. Februar 2011 in Dresden

Die Termine 13. und 19. Februar 2011 rücken näher, es kommt Schwung in die Sache. Auf Indymedia wird vorsichtiger Optimismus verkündet, dass es mindestens wieder so gut wird, wie am 13. Februar 2010.

Auch bei CDU, FDP und dem Dresdner Verwaltungsgericht geht die Post ab und so überschlagen sich die Ereignisse und die Zeitungen sind seit zwei Tagen voll davon: Nachdem die Anmelderorganisation der Nazidemo gegen den Freistaat Sachsen klagte, er hätte ihnen die Demonstration am 13.2.2010 ermöglichen müssen, bekamen sie in erster Instanz Recht. Lars Rohwer von der CDU motzt, die Grünen hätten kein Recht über das Gedenken zu diskutieren und FDP und CDU in Dresden schließen sich zu einer gemeinsamen Presseerklärung zusammen, in der sie verkünden, dass sie es unmöglich finden, dass nun auch die SPD in Krawalltourismus macht und bei Dresden-Nazifrei dabei ist. In den Kommentaren der Tageszeitungen wird jedoch der konservative Senf deutlich zurückgewiesen.

Von der Menschenkette am 13. Februar 2011 gibt es nun eine Streckenführung: Rathaus – St. Petersburger Straße – Carolabrücke – Königsufer – Augustusbrücke – Schloßstraße – Altmarkt – Rathaus
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Nachschlag: Legitimität und Kriminalisierung von Blockaden

Nazikader Ronny Thomas abgewatscht (hinten "freier" Aktivist und Kader Maik Müller)

Nachdem Internet und Presse bereits voll von Berichten zur erneuten Kriminalisierung der Massenblockaden im Vorfeld des 19. Februar 2011 waren und auch die Diskussion der SPD zur Legitimität große Beachtung fand, gibt es dennoch zwei Artikel zu diesen Themen nachzutragen.
Zum einen ein Blogbeitrag eines Journalisten der Dresdner Neuesten Nachrichten, der nicht nur wegen seiner deutlichen Aufforderung zur Blockade bemerkenswert ist, sondern vor allem eine glänzende Replik auf einen Kommentar des langjährigen Nazikaders und -schlägers Ronny Thomas in den Kommentaren beinhaltet.
Zum zweiten stellt die Leipziger Internetzeitung offen die Frage nach der politischen Motiviation für die Kriminalisierung von führenden LINKE-Politikern. Hier wird das konservative Lager verdächtigt, Einfluss auf die Staatsanwaltschaft zu nehmen. Plausibel ist auf jeden Fall, dass mit der Kriminalisierung gezielt versucht wird, Menschen von wirkungsvollen Protesten abzuhalten – womit nicht zuletzt die Menschenkette des konservativen Lagers gestärkt wird.

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Blockade zum 13. Februar 2006 rechtswidrig?

Erinnert sich noch jemand an den 11. Februar 2006 in Dresden? Das war das Jahr, wo es erstmalig gelang, den Nazigroßaufmarsch mit einer Blockade zum Umkehren zu zwingen. Nachdem eine Antifademo in der Nähe der Marienbrücke aufgelöst hatte, entstand zunächst ein Polizeikessel, der jedoch alsbald durchdrungen war und rennenderweise gelangten hunderte Antifas auf die Augustusbrücke, blieben dort, wurden mehr und setzten sich mit Transparenten im Schneesturm vor die Wasserwerfer der Polizei. Eine ganze Straßenbreite voller Prominenter stellte sich schließlich schützend davor. Die Nazis mussten auf das Sahnestück ihrer Route verzichten und auf weitestgehend leeren Straßen wieder zurück marschieren, da sich auch auf der Carolabrücke Antifas aufhielten und es dort zu Auseinandersetzungen mit Nazis kam, die sich von der gestoppten Nazidemo abgesondert hatten.

Soweit, sogut. Nun stellt sich nach über vier Jahren heraus, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen der Meinung ist, diese Blockade sei rechtswidrig, da sie auf eine Verhinderung des Naziaufmarsches abgezielt hätte. Wie das wohl geht, nachdem der Naziaufmarsch ja bereits über die Marienbrücke gelaufen war?

Immerhin ist dem Gericht die Sache so peinlich gewesen, dass es verzichtete, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Dies haben dann die Nazis getan, die also ganz offensichtlich die Klage angestrengt hatten. Was aber will uns das Oberverwaltungsgericht mit dieser Sache noch sagen? Dass es unterscheidet zwischen schützenswerten (Naziaufmarsch) und nicht schützenswerten (Blockade) Versammlungen, die eigentlich gleichermaßen von derselben grundlegenden Freiheit, sich unter freiem Himmel zu versammeln, um Meinungen auszudrücken, geschützt sind? Dass die Polizei Tote in Kauf nehmen soll, in dem sie auf glitschigen Brücken Massenpanik etwa durch den Einsatz von Wasserwerfern auslöst? Und was heißt das für den 13. Februar 2011? Ganz einfach: Wir kommen wieder! Bis auch das OVG seine Hausaufgaben gemacht hat… oder so.

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Orosz plant Neuauflage der Menschenkette

Wie der Presse zu entnehmen ist, plant Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) wieder eine Menschenkette um die Dresdner Innenstadt am 13. Februar. Damit soll würdig an die Bombentoten gedacht werden und ein Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt werden. Wie ernsthaft dieses Zeichen ist, kann man schon daran erkennen, dass der Bereich der Innenstadt von der Menschenkette vor den Nazis geschützt wird, der laut dem neuen Versammlungsgesetz sowieso schon für Extremisten am 13. Februar unzugänglich sein soll.

Bereits im letzten Jahr versuchte Orosz den Protest gegen die Nazis in ihre Aktion zu kanalisieren. Das gelang zum Glück nicht vollständig, so dass ca. 10.000 Menschen den Naziaufmarsch mit direkten Blockaden verhinderten, während man auf der anderen Elbseite die Menschenkette inszenierte. Dass es dabei vor allem um Dummenfang geht, zeigt auch die dreiste Behauptung von Orosz bereits am Abend des 13. Februar, dass die Menschenkette den Naziaufmarsch verhindert hätte. Auch dieses mal heißt es wieder „Die Menschenkette 2010 war ein großer Erfolg“ und „Es gibt keinen Grund, jetzt nach einer neuen Form zu suchen. Man sollte das bewährte Modell wieder wählen.“ Von Seiten der Stadt wird also auch in dieser Saison wieder mit großem Tamtam gezielt ins Leere agiert werden.

Die Nazis haben mittlerweile vor wenigen Tagen, neben der Mobilisierung zu einer Aktionswoche um den 13. Februar, die vermutlich auch wieder eine Demonstration von vor allem regionalen Nazis am 13. Februar beinhalten wird, eine Großmobilisierung für den 19. Februar angekündigt. Dabei will man mehrere von einander unabhängige Veranstaltungen durchführen. Das klingt nach dem in Nazikreisen breit diskutierten Sternmarschkonzept. Man darf gespannt sein, ob sich die Menschenkette auch am 19. Februar zusammenfinden wird. Wenn es dann nämlich nur noch darum geht, sich den Nazis in Weg zu stellen und man von keinem Sondergesetz vor eigenem Aktionismus beschützt wird.

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Klage gegen neues Versammlungsgesetz

Die Opposition im Sächsischen Landtag hat jetzt geschlossen (Grüne, Linke, SPD) eine Klage gegen das neue Versammlungsgesetz eingereicht. Der Gesetzentwurf war von Anfang an von provinziellem Dilletantismus geprägt und fiel auch bei den meisten Rechtsexperten folgerichtig durch (Anhörung im Landtag, Gesetz hebelt sich selbst aus).  Neben der ins Gesetz gemeißelten Gleichsetzung von rechts und links offenbarte sich hier gleichzeitig das Unvermögen der konservativen Parteien CDU und FDP in Sachsen, sich öffentlich inhaltlich mit dem 13. Februar auseinanderzusetzen. Ob man die Debatte scheut wie der Teufel das Weihwasser, weil man aus Inkompetenz nicht in der Lage ist, eine Position abseits der Position der Neonazis und Revanchisten zu entwickeln oder weil große Teile des konservativen Lagers insgeheim deren Positionen teilen, mag der Betrachter selbst entscheiden.

Der Wadenbeißer von der Dresdner CDU Lars Rohwer (Abgeordneter im Landtag) entblödet sich auch dieses Mal (zur Erinnerung an seine Rolle in der Vergangenheit, sei dieser Artikel empfohlen) wieder nicht, seine Mär von einer  Erinnerungskultur in Dresden rauszukramen, die von einem Linksblock bedroht wäre, und bestätigt mit seiner dummdreisten Aussage Johannes Lichdi (Landtagsabgeordneter der Grünen), der genau das kritisierte, nämlich das mit dem Gesetz eine Form des Gedenkens vorgeschrieben werden soll.

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FAIL! Neues sächsisches Versammlungsgesetz hebelt sich selbst aus

Da hat die sächsische Landesregierung alles daran gesetzt, um ein Gesetz durchzupeitschen, was vom Bundesverfassungsgericht sowieso kassiert werden wird, um das eigene krude politische Verhältnis zum 13. Februar, der Vergangenheit und der Versammlungsfreiheit zumindest vorübergehend per Gesetz durchzusetzen und nun das. Man hat vergessen im Gesetz zu regeln, wer als Versammlungsbehörde für die Versammlungsgebote zuständig ist. Da dies aber laut der sächsischen Landesverfassung exakt geregelt sein muss, kann die Stadt Dresden nach dem neuen Gesetz keine Verbote am diesjährigen 13. Februar in den vom Gesetz geschützten Bereichen verlassen. Zumindest kommt sie damit nicht vor den Gerichten durch.

Nicht, dass wir das irgendwie bedauerlich finden, aber ein bißchen Spott und Häme haben sich die sächsische CDU und FDP durchaus verdient.

Anbei der Artikel aus der Printausgabe der heutigen DNN (jetzt vorübergehend auch online) in dem Jura-Professor Jochen Rozek aus Leipzig den Fehler öffentlich gemacht hat.

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sächsisches Versammlungsgesetz verabschiedet und Spontandemonstration in Dresden

Gestern am 20. Januar wurde wie erwartet gegen den Einwand vieler Rechtsexperten ("Lex 13. Februar" verstößt gegen sich selbst) die Änderung des Sächsischen Versammlungsgesetz beschlossen. Demnach dürfen in Teilen der historischen Altstadt und Neustadt keine Aufmärsche mehr von Nazis aber auch von sogenannten "Linksextremisten" mehr stattfinden. Für den 13. Februar ändert sich aber in der Gesamtsituation eigentlich kaum etwas. Der Naziaufmarsch kann prinzipiell stattfinden. Vor dem Landtag fand währendessen eine Protestkundgebung mit mehr als 50 Teilnehmern statt.

Am Abend gab es noch eine Spontandemonstration wegen der Razzien am Vortag in Dresden und Berlin wegen dem Blockadeaufruf von Dresden-Nazifrei.

Einen Bericht vom Tag gibt es bei alternative Dresden News.

Anbei ein weiterer Bericht vom Tag und der Flyer der in einer Auflage von 1000 Stück verteilt wurde.
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Kundgebung zum neuen Versammlungsgesetz

Ort:  Vor dem Landtag
Tag: Mittwoch 20.01.2010
Zeit: 12 Uhr

Die Regierung aus CDU und FDP hat einen Entwurf des Versammlungsgesetzes ausgearbeitet. Dieser soll unter dem Vorwand den Naziaufmarsches am 14. Februar zu verhindern die Versammlungsfreiheit einschränken. Dies ist ein schwerwiegender Einschnitt in ein fundamentales Grundrecht. Es darf nicht sein, dass es Kommunen so leicht gemacht wird eine unbequeme Demonstration zu verhindern.

Hinzu kommt, dass dieses neue Gesetz im Hinblick auf den Naziaufmarsch völlig nutzlos ist. Schon nach der bestehenden Rechtslage wäre es möglich zu verhindern, dass Nazis durch Dresden ziehen.

Ohnehin sind Verbote nicht die richtige Antwort auf Naziaufmärsche, viel eher sollte unser entschlossenes Entgegentreten diese verhindern.

Das Gesetz soll trotz verfassungsrechtlicher Bedenken am Mittwoch, dem 20.01.2010 verabschiedet werden.
Lasst uns an diesem Tag um 12 Uhr vor dem Landtag versammeln, solange wir es noch dürfen!

Versammlungsgesetzentwurf in der Kritik – Bericht von der Anhörung mit Sachverständigen im Landtag

Gestern fand im sächsischen Landtag eine
Anhörung zum Gesetzentwurf für das neue Versammlungsgesetz statt.
Dieser soll kaschieren, dass die CDU schon seit Jahren jeglichen
praktischen Protest in Dresden gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar
aktiv behindert. Stattdessen wird der Naziaufmarsch als Vehikel
genutzt, um das Versammlungsgesetz in Sachsen gravierend
einzuschränken.

Entwurf für neues Versammlungsgesetz – Demonstrationsverbot zum 13.2. geplant

Dresdner Neueste Nachrichten, 30. Januar 2008

Land Sachsen will Aufmärsche von Neonazis verbieten
Gesetzesentwurf vor dem 13. Februar im Kabinett

Dresden(DNN/J.K./dpa) In die Debatte um ein Demonstrationsverbot am 13. Februar in der Dresdner Altstadt kommt Bewegung. Nach DNN – Informationen liegt ein Referentenentwurf aus dem sächsischen Justizministerium zustimmungsreif auf dem Tisch. Es soll unmittelbar vor dem Jahrestag des Bombenangriffs auf Dresden in zwei Wochen vom Kabinett verabschiedet werden.

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