Stadt Dresden hat Unrecht, OVG sagt: öffentliches Probesitzen für die Massenblockaden am 13.2. erlaubt

Seit einigen Wochen kündigen der AK Antifa Dresden und das Bündnis „Nazifrei – Dresden stellt sich quer“ ein öffentliches Probesitzen anläßlich des heutigen Jahrestages der Machtübernahme Hitlers an. Im Zuge der Razzien und der Sperrung der Nazifrei-Website verbot die Stadt Dresden ebendieses Probesitzen, ließ nur die Kundgebung zu. Wörtlich heißt es im Auflagenbescheid: „Jegliches Einüben von polizeiwidrigen Handlungen mittels Rollenspielen, dazu zählt u.a. sog. „öffentliches Probesitzen oder Blockadetraining“ wird untersagt.“

Mit einer Klage ging das Bündnis daraufhin mit guten Argumenten – auch zur Legalität von Sitzblockaden generell – vor das Verwaltungsgericht Dresden und bekam Recht: Gestern wurde die Auflage außer Kraft gesetzt. Doch die Landeshauptstadt Dresden wollte das nicht einsehen und ging dagegen mit einer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) vor.

Das Oberverwaltungsgericht hingegen sagt: Blockadetraining (im öffentlichen Raum) nein; aber Rollenspiele und öffentliches Probesitzen ja und gibt der Stadt damit zum größten Teil Unrecht. Beim Blockadetraining könne es zu Nötigung kommen behauptet das OVG; Blockaden generell sind jedoch nicht strafbar. Schön, dass dies mal jemand der Stadt Dresden sagt, auf den die Stadt zu hören hat. Jetzt ist es also auch amtlich: Blockieren ist unser Recht. Das üben wir doch heute gleich mal – 14 Uhr an der Synagoge.

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