Verwaltungsgericht Dresden erlaubt drei Naziveranstaltungen am 19.2. in Dresden

Update: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigt, dass die Stadt Dresden sich sich auf drei stationäre Kundgebungen für die Nazis eingelassen hat. Diese sollen laut Sächsischer Zeitung „verteilt südlich vom Hauptbahnhof“ sein.

Zuvor: Das Verwaltungsgericht Dresden gibt den Nazis Recht: Die Zusammenfassung ihres Aufmarsches und ihrer zwei stationärer Kundgebungen sei nicht zulässig. Somit haben wir es also erstmal wieder mit drei Nazihaufen zu tun. Außerdem sei das Trennungsgebot nicht genau genug beachtet worden, sondern dem DGB eine Versammlung vor dem Gewerkschaftshaus erlaubt worden – klarer Fall für das Verwaltungsgericht: DGB-Kundgebung muss verboten werden, also haben sie das auch getan. Bei Letzterem kommt man ins Grübeln auf welcher Seite das Dresdner Verwaltungsgericht steht: Mit Recht scheint das immer weniger zu tun zu haben, eher mit Rechts-Außen (Gewerkschaftsverbot im NS). Im Prinzip jedoch kritisiert das Verwaltungsgericht jegliche Erlaubnis für Veranstaltungen in der Altstadt: Ob von CDU, FDP, Kirchen oder dem Rektor der Technischen Uni. Dieser sagte daraufhin eine Protestveranstaltung auf dem Campus ab.

Laut Bild befinden sich die stationären Kundgebungen der Nazis hinter dem Hauptbahnhof auf dem Friedrich-List-Platz und auf dem Altmarkt. Die Sächsische Zeitung spricht von Naziaufmärschen in der Innenstadt, in Prohlis und Cotta.

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Sonntagabenddesaster: 13. Februar-Naziaufmarsch erstmalig erheblich gestört

Sie alle wollten den Täterspuren-Mahngang besuchen - den die Stadt verhinderte

Das gab’s noch nicht in Dresden: Dass bereits der kleinere Aufmarsch der Nazis am 13. Februar, wenn dieser nicht auf einen Sonnabend fällt, mit Blockaden verkürzt und ordentlich Sound gestört wird. Schon 11 Uhr versammelten sich über 500 Menschen zum Täterspuren-Mahngang trotz Verbot am Comeniusplatz, kamen von dort jedoch nicht weiter, da die Gerichte sinnloserweise entschieden hatten, der Mahngang müsse komplett verlegt werde, unabhängig vom Wirkort des Gauleiters Mutschmann und anderer Stationen.

Blockade auf der Fritz-Löffler-Straße (Naziroute)

Die Aufmarschroute des ab 15 Uhr geplanten Nazimarsches war ohnehin schon unwürdig, da die Nazis es gewohnt waren, die schönen Teile der Altstadt oder zumindest in deren Sichtweite und auf belebten Plätzen demonstrieren zu dürfen. Aber dass durch eine entschlossene Blockade auf der Nazioute diese auch noch erheblich verkürzt wurde und nun nur noch die Hälfte der Fläche einschloss (von der Ackermannstraße gleich in die Reichenbachstraße statt auf den Zelleschen Weg)… Da hat sich die lange Wartezeit, bis alle Nazis endlich angereist und durch die Kontrollen durch waren sicher nicht gelohnt. Neu auch, dass über weite Strecken wütender Sound von GegendemonstrantInnen erschallte oder die Gebiete gänzlich ausgestorben waren.

Nach der Menschenkette strömten noch bis zu 2.000 Menschen zum Hauptbahnhof um von dort die Naziroute akustisch zu erreichen. Damit haben insgesamt etwa 3.000 Menschen direkt an den Nazis protestiert – doppelt so viele, wie Nazis da waren. Protest in Hör- und Sichtweite war zwar verboten, wurde damit aber durchgesetzt, anders gehts halt nicht!

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Bürgermeister Detlef Sittel für Trennungsgebot in der Kritik

Ausgerechnet Ordnungsbürgermeister und Vorgesetzter des Dresdner Ordnungsamtes Detlef Sittel ist der Vertreter der krebskranken Oberbürgermeisterin Helma Orosz am 13. Februar 2011. Ausgerechnet jemand mit einer sehr eigenen Vorstellung vom Versammlungsrecht. Doch dafür hat er nun bei einer gut besuchten Diskussionsveranstaltung der Zeitschrift Die Zeit am 9.2.2011 die Quittung bekommen: Kritik nicht zu knapp.

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großes Actionkino: Verwaltungsgericht will Auseinandersetzung auf die Autobahn verschieben

Die lang erwartete Begründung zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden ist erschienen. Im Urteil war den Nazis Recht gegeben worden, dass ihre Versammlung hätte von der Polizei durchgesetzt werden müssen. In der Begründung nun arbeitet das Gericht der Polizei nach und sagt, was hätte anders laufen müssen. Da freut sich die Polizei bestimmt noch mehr, als über das Urteil ohnehin schon.

Einen gewichtigen Fehler findet das Verwaltungsgericht am Polizeiverhalten an den Autobahnausfahrten, über deren Bedeutung sich lang und breit ausgelassen wird. Hier hätte die Polizei „lenken und leiten“ sollen. Stellen wir uns das doch einmal bildlich vor:

Alarm für Cobra 11: Chaos an der Autobahnabfahrt

[Achtung, Fiktion] Ein Konvoi mit fünf linken Bussen wird an der Autobahnabfahrt xy herausgewunken und diesem mitgeteilt, dass er hier falsch ist und statt dessen weiterfahren soll zur Autobahnabfahrt yz. Um dem Nachdruck zu verleihen steht eine Hundertschaft der Polizei daneben. Die Linken aus dem Konvoi steigen aus Protest aus den Bussen aus und wollen spontan zu Fuß weiter demonstrieren. Sie werden eingekesselt. Währenddessen treffen weitere Busse ein. Glücklicherweise wusste die Polizei schon davon und weiß auch, dass es sich um weitere linke Busse handelt (so stehts im Urteil des Gericht: „verfügte über genaue Informationen über einen Großteil der anreisenden Busse (einschließlich Kennzeichen, Abfahrtzeit und -ort) mit 4.235 dem linken Lager zuzurechnenden Insassen aus ganz Deutschland“). Daher steht schon eine weitere Hundertschaft bereit, um diese Busse vorsichtshalber zu umstellen, falls wieder alle aussteigen. Doch was ist das: Es erscheinen weitere drei Busse, der Busfahrer spricht nicht deutsch. Bevor das geklärt werden kann, wird eine Hundertschaft der Polizei abgezogen, weil an einer anderen Autobahnabfahrt 500 Linke ausgestiegen sind und sich anschicken, trotz Einkesselung Richtung Stadt zu demonstrieren. Plötzlich stürmen aus den drei Bussen bewaffnete tschechische Nazis auf die Linken zu. Im ersten Schreck stieben einige auseinander. In Todesangst rennt jemand versehentlich auf die Autobahn, ein Auto muss ausweichen und bleibt an der Leitplanke hängen. Ein Nazis wird von einem weiteren Auto voll erwischt. Die Linken an der Ausfahrt formieren sich zur Verteidigung, um die Nazis zurückzudrängen. Ein Polizist gerät zwischen die Fronten, fällt hin, zieht seine Knarre und gibt Warnschüsse ab. Es kommt zu Auffahrunfällen, Stau entsteht. Autofahrer steigen aus, und gehen auf alle los, die sie für verantwortlich am Chaos halten. Auf der Gegenseite ereignet sich ein weiterer schlimmer Auffahrunfall, auch dort treffen Busse mit Linken und Nazis ein, die im Stau stecken bleiben und daher auszusteigen. Die Polizei beginnt den Bereich großräumig abzuriegeln. Der Rückzug der Linken Richtung Stadt wird versperrt… Die Bilanz: Zwei Verkehrstote, fünfzehn Stunden Vollsperrung, und über eine Million Euro Blechschaden. Die Verwaltungsrichter klatschen ab: Hi5, Bingo und alle Neune – wir halten die Innenstadt sauber. [Fiktion Ende]

Ein solches Szenario wollen wir natürlich nicht. Informiert euch daher schon bei der Anreise bei unserer Infostruktur!

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Menschenkette der Stadt Dresden am 13.2.2011 von allen Seiten unter Druck

Dresdner Morgenpost vom 8.2.2011 - so kann's kommen, wenn's blöd läuft: Menschenkette für'n Arsch

Nu sehen die Stadtoberhäupter mal wie das ist. Man engagiert sich gegen Nazis und schwupps stößt man an die Grenzen von Gesetzen, die Nazis selbst beginnen einem zurück aufs Schwein zu gehen und dann kommen auch noch Linke und beschweren sich – zurecht – wenn das Ganze eigentlich nix bringt. Menschenkette, willkommen im Club. Wobei – wer auf diese Probleme stößt, hat mitunter etwas falsch gemacht. Was ist da los? In drei Dresdner Tageszeitungen steht’s:

1. Ein spitzfindiger Verwaltungsrichter bemängelt in der Sächsischen Zeitung, dass die Oberbürgermeisterin (OB) als Vorgesetzte der Versammlungsbehörde Neutralität gegenüber den Versammlungen zu wahren hat und daher nicht zu einer bestimmten aufrufen und auch nicht gegen eine andere sich aussprechen darf, schon garnicht wenn sie sich dabei unsauber ausdrückt. Hätte die OB die Angebote von Albrecht Schröter, Oberbürgermeister von Jena angenommen, dann hätte ihr klar sein können, dass dies problematisch ist. Wenn Schröter sich an die Spitze seiner Bürger stellt, um gegen Nazis zu protestieren, dann übergibt er die Leitung der Versammlungsbehörde einem anderen. So erzählt er es immer gern auf allen Veranstaltungen gegen Nazis und hätte es auch den Vertretern der Stadt Dresden erzählt, wenn die denn mitmachen würden, beim Projekt „Kommunen gegen Rechtsextremismus“, wo solche und andere Erfahrungen ausgetauscht werden.

2. In dem Moment wo die Menschenkette aufhört, fangen die Nazis an, sich zu treffen – 15 Uhr. Fragt sich also, was bringt’s außer schönen Bildern? Nicht viel. Das reibt ihnen der Grüne Johannes Lichdi heute in der Dresdner Morgenpost noch einmal unter die Nase, der spekuliert, dass die Nazis ja dann einfach in die Altstadt kommen könnten, in Teile, die weder von der Allgemeinverfügung am 13. zum Schutz des Gedenkens rund um den Neumarkt (Frauenkirche) noch vom neuen Versammlungsgesetz beeinträchtigt werden. Z.B. also auf den zentralen Dresdner Straßenbahnknotenpunkt Postplatz. Das heißt nicht, dass es Hinweise gibt, dass die Nazis diese Route bekommen. Es heißt nur, dass es möglich wäre, beispielsweise wenn andere Routen blockiert sind, oder sagen wir: anderweitig bedemonstriert.

3. Die Nazis von der JLO (Junge Landsmannschaft Ostdeutschland, die jährlichen Anmelder des Großaufmarsches der Nazis) rufen zur Teilnahme an der Menschenkette auf, berichtet die Dresdner Neuesten Nachrichten. Ist eigentlich super. Dann kann dort mal so ganz direkt die Courage gegen Nazis geübt werden. Hinter-Blumen-verstecken gegen Nazis (Aktion „Weiße Rose“) gilt dann nicht.

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Polizei-Macht macht kirre – lahmer Versuch den Protest zu schwächen

Gut gepost ist halb gewonnen: Cops mit Bambusstöcken am 14. Februar 2009 an der Schloßstraße

Die Polizei macht, was die Polizei macht: Um von vornherein Unordnung auf den Straßen zu verhindern wird gedroht und gepost was das Zeug hält. „Trennen, Verhindern und Verfolgen“, so lautet das „Konzept“. Das klingt markig, entschlossen, angsteinflößend? Nur wenn man nicht weiß, dass die Polizei genau damit arbeitet: Mit Angst, Panik, Verunsicherung. Dies ist ihr erster Schritt um zu verhindern, dass nicht den Autos, sondern den Menschen die Straße gehört.

Doch nur weil ein Provinzgericht eine Entscheidung getroffen hat, die niemals haltbar ist, ändert sich gar nichts. Ganz im Gegenteil, diese Art Polizeipropaganda hat es noch jedes Mal gegeben, wenn die Polizei fürchtete, es könne etwas unübersichtlich werden: Im letzten Jahr wurden die gleichen Parolen ausgegeben. Und was hat es genützt? Nichts, weil weder auf den Einschüchterungsversuch im Vorfeld, noch auf die Versuche der Polizei am Tag selbst eingegangen wurde. Auf ein Neues!

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Die Polizei und der 13. und 19. Februar 2011 in Dresden nach dem Urteil vom Verwaltungsgericht

Nachdem das Dresdner Verwaltungsgericht letzten Mittwoch (19.1.) entschied, die Polizei hätte die Nazidemo am 13.2.2010 durchsetzen müssen, ist immer noch keine Begründung dieses Urteils erschienen. Man ist fast geneigt, mit der gescholtenen Polizei zu sympathisieren, die erklärte, die Räumung einer Demonstrationsstrecke für die Nazis hätte zu unvertretbaren Gefahren geführt. Auch das Innenministerium, üblicherweise eher Hassobjekt im rechtskonservativ regiertem Sachsen, ist über das Urteil not amused. Und die Polizeigewerkschaft sieht die Polizei durch dieses Urteil „zwischen Baum und Borke“. Dem Vorsitzenden täte es gar in der Seele weh, Nazidemos mit allen Mitteln zu schützen.

Und doch: Ändern wird sich auf der Straße nichts. Wie immer wird man sich mit bösen Robocops herumärgern müssen, wie letztes Jahr werden diesen am Ende doch die Hände gebunden sein. Dennoch bleibt es spannend, was in der Begründung vom Verwaltungsgericht Dresden stehen wird und wie sich die Polizei daraufhin rechtfertigt.

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Aktueller Stand und sich überschlagende Ereignisse zum 13. und 19. Februar 2011 in Dresden

Die Termine 13. und 19. Februar 2011 rücken näher, es kommt Schwung in die Sache. Auf Indymedia wird vorsichtiger Optimismus verkündet, dass es mindestens wieder so gut wird, wie am 13. Februar 2010.

Auch bei CDU, FDP und dem Dresdner Verwaltungsgericht geht die Post ab und so überschlagen sich die Ereignisse und die Zeitungen sind seit zwei Tagen voll davon: Nachdem die Anmelderorganisation der Nazidemo gegen den Freistaat Sachsen klagte, er hätte ihnen die Demonstration am 13.2.2010 ermöglichen müssen, bekamen sie in erster Instanz Recht. Lars Rohwer von der CDU motzt, die Grünen hätten kein Recht über das Gedenken zu diskutieren und FDP und CDU in Dresden schließen sich zu einer gemeinsamen Presseerklärung zusammen, in der sie verkünden, dass sie es unmöglich finden, dass nun auch die SPD in Krawalltourismus macht und bei Dresden-Nazifrei dabei ist. In den Kommentaren der Tageszeitungen wird jedoch der konservative Senf deutlich zurückgewiesen.

Von der Menschenkette am 13. Februar 2011 gibt es nun eine Streckenführung: Rathaus – St. Petersburger Straße – Carolabrücke – Königsufer – Augustusbrücke – Schloßstraße – Altmarkt – Rathaus
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Verwaltungsgericht erlaubt Nazidemo am 13. Februar

Wie angekündigt, hat das Verwaltungsgericht heute eine erste Entscheidung getroffen und den Nazis ihre vollständige angemeldete Route genehmigt. Diese würde am Zwingerteich (dieser Punkt ist noch auf Jahre hinaus von den Nazis angemeldet) beginnen und nach einer Route durch die Innen- und Altstadt am Postplatz enden. Die An- und Abreise würde zumindest für die per Bahn anreisenden Nazis über Bahnhof Mitte stattfinden. Allerdings wurde auch schon im Gerichtsurteil verkündet, dass noch genügend Zeit besteht, um zu einer einvernehmlichen Lösung der Streckenführung möglicherweise auch wieder vor Gericht zu kommen. Außerdem legte die Stadt Rechtsmittel ein und zieht vors Oberverwaltungsgericht. Was so viel bedeutet, dass zwar jetzt klar ist, dass die Nazis momentan eine Demonstration durchführen dürfen, aber es ist nach wie vor nicht klar, wo.

(Update 6.2.): Nach Informationen der Sächsichen Zeitung ist der Startpunkt der Nazis am Hauptbahnhof. Dort haben die Nazis ebenfalls eine Anmeldung, aber die dürfte auch nur schwer haltbar sein, da dieses Jahr dort Julia Bonk (MdL, Die Linke) Erstanmelderin ist. In der BILD (Karte der Route) ist ebenfalls von einem Startpunkt am Hauptbahnof die Rede vorbei am Dynamo-Stadion mit Endpunkt am Sachsenplatz. Dabei kämen die Nazis der Menschenkette der Oberbürgermeisterin ziemlich nahe. Die Alternativroute für den Rückweg der Nazis würde an der antifaschistischen Gedenkstätte Mathildenstraße (Karte) vorbei führen, in der 400 Gefangene darunter viele Nazigegner bei den Bombenangriffen am 13./14. Februar den Tod fanden. Insgesamt müsste diese Route, die vor allem durch Neubau-
und Plattenbauviertel führt, eher unattraktiv für die Nazis sein.

Es wird wieder bis zuletzt spannend bleiben. Achtet also weiter auf Ankündigungen.

Medien zum Thema: Indymedia | NPD-BLOG.INFO | Neues Deutschland | Sächsische Zeitung | Dresdner Neueste Nachrichten | Stern | MDR | Spiegel

Stadt Dresden hat Unrecht, OVG sagt: öffentliches Probesitzen für die Massenblockaden am 13.2. erlaubt

Seit einigen Wochen kündigen der AK Antifa Dresden und das Bündnis „Nazifrei – Dresden stellt sich quer“ ein öffentliches Probesitzen anläßlich des heutigen Jahrestages der Machtübernahme Hitlers an. Im Zuge der Razzien und der Sperrung der Nazifrei-Website verbot die Stadt Dresden ebendieses Probesitzen, ließ nur die Kundgebung zu. Wörtlich heißt es im Auflagenbescheid: „Jegliches Einüben von polizeiwidrigen Handlungen mittels Rollenspielen, dazu zählt u.a. sog. „öffentliches Probesitzen oder Blockadetraining“ wird untersagt.“

Mit einer Klage ging das Bündnis daraufhin mit guten Argumenten – auch zur Legalität von Sitzblockaden generell – vor das Verwaltungsgericht Dresden und bekam Recht: Gestern wurde die Auflage außer Kraft gesetzt. Doch die Landeshauptstadt Dresden wollte das nicht einsehen und ging dagegen mit einer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) vor.

Das Oberverwaltungsgericht hingegen sagt: Blockadetraining (im öffentlichen Raum) nein; aber Rollenspiele und öffentliches Probesitzen ja und gibt der Stadt damit zum größten Teil Unrecht. Beim Blockadetraining könne es zu Nötigung kommen behauptet das OVG; Blockaden generell sind jedoch nicht strafbar. Schön, dass dies mal jemand der Stadt Dresden sagt, auf den die Stadt zu hören hat. Jetzt ist es also auch amtlich: Blockieren ist unser Recht. Das üben wir doch heute gleich mal – 14 Uhr an der Synagoge.

Hauptbahnhof bleibt als Auftakt für No pasarán verboten und Nazis zeigen Gesicht

Zwei weitere Pressemitteilungen gingen heute und gestern an MedienvertreterInnen. Einmal nahm No pasarán Stellung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden zum Verbot des Hauptbahnhofes als Sammelpunkt und zum zweiten wurde über die aktuellen Versuche der Nazis, ihre Gegner mit Angriffen einzuschüchtern, informiert.

Zusätzlich zu den genannten Naziübergriffen verhinderten Nazis bereis am 2.2. eine Veranstaltung der Grünen für Geh Denken in Dresden-Ost. Etwa 30 Nazis versuchten auch die gestrige Podiumsdiskussion mit Geh Denken im Kulturpalast zu stören. Continue reading