Polizei-Macht macht kirre – lahmer Versuch den Protest zu schwächen

Gut gepost ist halb gewonnen: Cops mit Bambusstöcken am 14. Februar 2009 an der Schloßstraße

Die Polizei macht, was die Polizei macht: Um von vornherein Unordnung auf den Straßen zu verhindern wird gedroht und gepost was das Zeug hält. „Trennen, Verhindern und Verfolgen“, so lautet das „Konzept“. Das klingt markig, entschlossen, angsteinflößend? Nur wenn man nicht weiß, dass die Polizei genau damit arbeitet: Mit Angst, Panik, Verunsicherung. Dies ist ihr erster Schritt um zu verhindern, dass nicht den Autos, sondern den Menschen die Straße gehört.

Doch nur weil ein Provinzgericht eine Entscheidung getroffen hat, die niemals haltbar ist, ändert sich gar nichts. Ganz im Gegenteil, diese Art Polizeipropaganda hat es noch jedes Mal gegeben, wenn die Polizei fürchtete, es könne etwas unübersichtlich werden: Im letzten Jahr wurden die gleichen Parolen ausgegeben. Und was hat es genützt? Nichts, weil weder auf den Einschüchterungsversuch im Vorfeld, noch auf die Versuche der Polizei am Tag selbst eingegangen wurde. Auf ein Neues!


Freie Presse, 2. Februar 2011

Grüne: Sitzblockaden gegen Neonazi-Aufmärsche sind legitim
Der rechtspolitische Sprecher Lichdi widerspricht dem Dresdner Polizeipräsidenten

Dresden (dapd-lsc). Die Grünen haben Dresdens Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch wegen dessen Äußerungen über Sitzblockaden gegen Neonazi-Aufmärsche kritisiert. Eine Versammlung von Rechtsextremen auf diese Art zu verhindern, sei nicht per se rechtswidrig, sondern könne unter das Recht auf Demonstrationsfreiheit fallen, sagte Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, am Mittwoch in Dresden. Hanitsch hatte zuvor erklärt, Blockaden seien nicht legitim, wenn sie erlaubte Versammlungen verhindern sollen. Die Polizei müsse das Recht auf Demonstrationsfreiheit auch der Neonazis durchsetzen.

Der Grünen-Abgeordnete entgegnete, es scheine fast so, als ob Hanitsch die Bürger davon abhalten wolle, zu demonstrieren. Die Polizei könne Blockaden zwar auflösen; um sie aber mit Gewalt zu räumen, bedürfe es weitergehender Abwägungen. Es gebe Gerichte, die Sitzblockaden als rechtskonform erklärt hätten. „Ich halte Sitzblockaden als zivilen Ungehorsam für legitim“, sagte Lichdi.

Es sei zudem bedauerlich, dass die am 13. Februar in Dresden geplante Menschenkette um die Altstadt bereits um 14.00 Uhr beendet werden solle, obwohl der Nazi-Aufmarsch erst um 15.00 Uhr beginne. So könne der Eindruck entstehen, dass den Rechtsextremen der Weg freigemacht werde.

Im vergangenen Jahr hatte eine Blockade mit mehr als 12.000 Menschen einen Aufmarsch von mehr als 6.000 Rechtsextremen verhindert. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte im Januar entschieden, dass es die Polizeidirektion Dresden am 13. Februar 2010 rechtswidrig unterlassen hat, durch geeignete polizeiliche Mittel den Aufzug der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) zu gewährleisten. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

dapd


Sächsische Zeitung, 2. Februar 2011

Polizeichef kündigt Großeinsätze zu Nazi-Aufmärschen an

Wegen der Demos rund um den 13. Februar rechnet die Polizei mit erheblichen Einschränkungen.

Die Polizei bereitet derzeit zwei Großeinsätze vor, um bei Demonstrationen von Rechtsextremen am Sonntag, dem 13., und Sonnabend, 19.Februar, für Sicherheit zu sorgen. Die Beamten erwarten mehrere Tausend Teilnehmer – sowohl der Rechtsextremen als auch der Gegendemonstranten. In beiden Lagern müsse man mit zahlreichen gewaltbereiten Störern rechnen.

Strategie der Polizei ist es, die gegnerischen Lager konsequent auf Abstand zu halten. „Trennen, Verhindern und Verfolgen“, sagt Dresdens Polizeichef Dieter Hanitsch dazu: Trennen der Lager, verhindern von Blockaden, verfolgen von Straftätern.

Aufgabe der Polizei sei es, die Versammlungen aller Demonstranten zu ermöglichen – ein Grundrecht. Wer jedoch Demos anderer blockiert, müsse mit Strafverfolgung rechnen. Hanitsch appellierte daher gestern an alle Teilnehmer, sich friedlich und rechtskonform zu verhalten. An beiden Tagen werde es zu erheblichen Auswirkungen auf die Stadt kommen – großräumige Sperrungen und Verkehrsbehinderungen. Die Polizei werde mit Bürgern und Gewerbetreibenden das Gespräch suchen und am Infotelefon erreichbar sein.

Derzeit geht Dieter Hanitsch von knapp 20 Veranstaltungen rund um den Jahrestag der Zerstörung Dresdens aus: „Mit der Menschenkette wurde eine Aktion geboren, die das Gedenken mit friedlichem Protest verbindet. Das halte ich für eine sehr geeignete Form.“ Protest gegen Rechtsextremisten sei legitim, wenn er legal und friedlich bleibt. (lex)


Sächsische Zeitung, 4. Februar 2011

Hier schreiben die Leser
Zu „Polizeichef kündigt Großeinsätze zu Nazi-Aufmärschen an“ SZ vom 2. Februar:

Demonstrationsverbot am 13. Februar wäre gut

„Trennen, Verhindern und Verfolgen“ – das Konzept der Polizei. Man bedenke, es geht um den 13.Februar in Dresden! Gedenken ja –Demonstration: weshalb? Ich selbst bin ein Nachgeborener. Meine Eltern waren mit ihren elterlichen Familien beide in Dresdens Zentrum ausgebombt – Totalverlust. Am 13.Februar wurde, solange ich denken kann, abends schweigend das Fenster geöffnet und den Glocken über der Stadt gelauscht. Ich kann mich noch gut des unheimlichen Gruselns dieser Minuten des ernsten Schweigens in meiner Kinderzeit erinnern. Was mehr ist Gedenken? Was muss ich da in der Innenstadt rumziehen? Es wäre aus meiner Sicht bedenkenswert, an diesem für Dresden furchtbaren Tag einfach ein allgemeines Demonstrationsverbot zu erlassen. „Trennen, Verhindern und Verfolgen“ ist für diesen Tag unwürdig!Dr. Günter Voigt, Plauen


Dresdner Neueste Nachrichten, 2. Februar 2011

13. Februar
Protest ist legitim, Blockaden nicht – Polizei kündigt Großeinsätze bei Februar-Demos an

Die Polizei plant für den 13. und 19. Februar Großeinsätze (Archivfoto). Dresden. Anlässlich des 66. Jahrestags der Zerstörung Dresdens am 13. Februar und zahlreicher Versammlungsanmeldungen für den 19. Februar bereitet sich die Dresdner Polizei auf umfangreiche Einsätze an beiden Tagen vor. Polizisten aus mehreren Bundesländern, der Bundespolizei und verschiedenen sächsischen Dienststellen unterstützen ihre Dresdner Kollegen dabei.

Dresden befindet sich jedes Jahr im Februar im Ausnahmezustand. Neonazis aus ganz Deutschland und dem Ausland nutzen den Gedenktag für Aufmärsche. Am 13. und 19. Februar werden nach Polizeiangaben vom Dienstag jeweils mehrere Tausend Teilnehmer erwartet. „Protest ist legitim, solange er friedlich und im Rahmen des Gesetzes ist“, sagte Polizeipräsident Dieter Hanitsch. Für die Polizei sei nur das Recht der Maßstab für Entscheidungen, so dass alle friedlichen Versammlungsteilnehmer sich auf ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit berufen können.

Blockaden gegen genehmigte Demonstrationen seien hingegen verboten. „Sie versagen damit den Teilnehmern die Ausübung eines grundlegenden Freiheitsrechtes.“ In diesen Fällen müsse die Polizei einschreiten. Im vergangenen Jahr verhinderten Tausende Menschen eine Demonstration von Rechten. Sie blockierten die Straßen rund um den Neustädter Bahnhof. Die Rechtsextremen konnten lediglich eine Kundgebung abhalten.

Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied dazu vor wenigen Wochen, dass die Polizei die angemeldete Demonstration mit entsprechenden Mitteln hätte gewährleisten müssen. Das Urteil stieß auf viel Unverständnis. Es wird davon ausgegangen, dass das Innenministerium Berufung einlegt.


Bild, 2. Februar 2011

Zwei riesige Neonazi-Demos im Februar! Was kommt da bloß auf Dresden zu?

Von N. FLEISCHER

Dresden – Tiefe Sorgenfalten im Gesicht von Dresdens Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch (55). Denn gleich zwei Neonazi-Aufmärsche (inkl. Antifa-Gegendemos) im Februar drohen die Stadt in Chaos und Randale zu stürzen.

13. Februar in Dresden Gedenken an die Opfer der Bombennacht vor 65 Jahren – Menschenkette mit tausenden Dresdner vom Rathaus ueber den Altmarkt bis rund um die Frauenkirche

Zur Menschenkette rings um den Kern der Altstadt werden 10 000 Dresdner erwartet und seine Beamten stehen zwischen den Fronten. Sie sollen die verfeindeten Gruppen auseinanderhalten, dazu friedliche Bürger beim Protestieren und der Menschenkette beschützen.

BILD erklärt, was Dresden am 13. und 19. Februar für ein brauner Spuk droht.

13. Februar: Nach BILD-Informationen wollen die Rechtsradikalen an dem Gedenktag der Bombardierung Dresdens durch die Stadtteile Gorbitz und Prohlis, möglicherweise auch durch Reick, marschieren – laut der Anmelder mit mindestens 4000 Leuten.

Ab 13 Uhr werden rund 10 000 Dresdner bei der Menschenkette friedlich in der Innenstadt erwartet. U.a. OB Helma Orosz (57, CDU) rief dazu auf, „Gesicht gegen Rechts“ zu zeigen.

19. Februar: Richtig ernst wird es am Wochenende darauf: Mit erwarteten 7500 Teilnehmern will die „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland“ angeblich durch die Altstadt ziehen.

Der Polizeipräsident: „Wir rechnen diesmal auch mit mehr gewaltbereiten Rechtsradikalen.“ Mindestens ebenso viele Gegendemonstranten werden aus der ganzen Bundesrepublik erwartet, sie wollen die Strecke blockieren. Unter ihnen sollen auch gewaltbereite Krawallos sein. „2010 hatten wir umgeworfene Autos, brennende Barrikaden und verletzte Beamte. Das erwarten wir dieses Jahr wieder“, sagt Hanitsch. Sowohl das rechte als auch das linke Lager mobilisieren seit Wochen ihre Klientel. Deshalb hat er bundesweit Tausende Beamte als Verstärkung angefordert!

Bedingt durch das Demo-Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts werden die Beamten diesmal härter denn je durchgreifen. Hanitsch: „Wir werden beide Lager konsequent voneinander trennen, Blockaden der Demorouten verhindern und jegliche Straftaten verfolgen.“


Sächsische Zeitung, 29. Januar 2011

Urteil verteidigt Recht auf Demonstration

Von Karin Schlottmann

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden muss die Polizei in diesem Jahr Nazis und Blockierer trennen.
Für die Initiatoren der Blockaden, darunter das Bündnis „Dresden-nazifrei“, steht fest: Sie haben den Nazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 verhindert. Angesichts der vielen Tausend Protestierer hatte sich die Polizei nicht in der Lage gesehen, gegen die Blockaden vorzugehen. Auch in diesem Jahr soll es deshalb wieder Aktionen geben mit dem Ziel, den rechtsextremistischen Aufmarsch zu stoppen. Dieses Mal muss sich die Polizei allerdings eine neue Strategie ausdenken.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden hat die Lage nämlich erheblich verändert. „Es wird festgestellt, dass der Beklagte es rechtswidrig unterlassen hat, durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers am 13.2. 2010 zu gewährleisten.“ So lautet das Urteil der Richter und es bedeutet, dass die Polizei hätte durchsetzen müssen, dass die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (Kläger), demonstrieren kann.

Die Dresdner Richter folgen damit dem Bundesverfassungsgericht, das sich seit Jahrzehnten für das Demonstrationsrecht stark macht. Es ist Aufgabe der Polizei, darauf hinzuwirken, in unparteiischer Weise das Versammlungsrecht zu verwirklichen, heißt es in einem Karlsruher Urteil.

Das heißt, Gegendemonstrationen, die nur dem Zweck dienen, eine Versammlung zu verhindern, müssen von der Polizei unterbunden werden. Das Argument, der Einsatz von Gewalt gegen die Blockierer wäre damals unverhältnismäßig gewesen, lässt das Verwaltungsgericht nicht gelten. Die Polizei hätte es von vornherein nicht dazu kommen lassen dürfen, dass die beiden Lager aufeinander treffen. Eine Blockade ist zulässig, aber nur symbolisch, in gebührender Entfernung von der Versammlung.


Frankfurter Rundschau, 26.01.11

Erschwerter Kampf gegen Nazi-Aufmärsche

Sachsens Landeshauptstadt wehrt sich – mehr oder weniger – gegen zwei angekündigte Neonaziaufmärsche im Februar. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aber bringt Gegendemonstranten und Polizei in eine verzwickte Lage.

Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) ist einigermaßen optimistisch: „Ich hoffe, dass wir wie im Vorjahr 15.000 Teilnehmer erreichen.“ 2010 war es der Stadt am 13. Februar, dem Gedenktag der Bombardierung, erstmals gelungen, den jährlichen Neonaziaufmarsch aus Deutschland und halb Europa zu stoppen und ein deutliches Zeichen dagegen zu setzen. Während die Oberbürgermeisterin mit etwa 12.000 bis 15.000 anderen eine Menschenkette durch die Altstadt formte, blockierten Tausende meist Auswärtige aus der eher linken Szene den Neustädter Bahnhof, von wo aus etwa 6000 Neonazis zu einem Marsch durch die Stadt aufbrechen wollten. Die Polizei schritt nicht ein und räumte keine Gegendemonstranten. Die Rechten saßen fest, reisten Stunden später unverrichteter Dinge ab und schworen Rache.

Ein Marsch der Neonazis soll auch dieses Jahr verhindert werden, doch diesmal wird es anders. Die Neonaziszene hat gelernt: Sie will zweimal anrücken. Am Sonntag, den 13. Februar, wollen sie Kundgebungen, angeblich in den Plattenbauvierteln Gorbitz und Prohlis, abhalten, wo sich die rechte Szene offenbar mehr Zuspruch erhofft als in anderen Teilen der sächsischen Landeshauptstadt. Am Samstag darauf ist angeblich ein Fackelmarsch geplant. Aber gewiss sei das alles noch nicht, heißt es im Rathaus. Die Pläne änderten sich dauernd.

Klar ist wohl nur, es werden wieder Tausende kommen. Und klar ist auch: Es wird wieder ähnlich große Gegendemonstrationen geben. Seit Wochen mobilisieren Gewerkschaften, SPD, Grüne, Linke und antifaschistische Gruppen bundesweit gegen das Dresdner Neonazi-Treffen.

„Sittliche Motive“

Währenddessen müssen Teilnehmer der Gegendemos aus dem vergangenen Jahr mit Ärger durch den Staatsanwalt rechnen: Gegen vier Politiker der Linkspartei soll Anklage erhoben werden. Es sind Bodo Ramelow, Fraktionschef im Erfurter Landtag, die beiden hessischen Fraktionsvorsitzenden Willy van Oyen und Janine Wissler sowie André Hahn, Fraktionschef der Linken in Sachsen. Kurz vor Weihnachten bekam er Post von der Dresdner Staatsanwaltschaft, sie werde Anklage erheben und die Aufhebung seiner Abgeordnetenimmunität beantragen. Hahn und den anderen wird vorgeworfen, zum Verstoß gegen das Recht der Versammlungsfreiheit aufgerufen zu haben. Am 3. Februar wird der Immunitätsausschuss des Dresdner Landtags über Hahn entscheiden.

Hahn und die Linken nennen die drohende Anklage absurd, zumal ihnen selbst aus Justizkreisen „sittliche Motive“ unterstellt werden. Gegen etwa 15 andere Linke, die ebenfalls mit Hahn und den anderen protestierten, sind die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Es ist ein echtes Dilemma: Die Menschenkette mit Oberbürgermeisterin Orosz ergab vergangenes Jahr zwar prächtige Fernsehbilder, die Zahl der Dresdner, die daran teilnahmen, nötigte Respekt ab. Aber den Neonazimarsch durch Dresden verhinderten nicht sie, sondern die Sitzblockierer vom Neustädter Bahnhof. Einige bekommen jetzt die Rechnung präsentiert.

Ob dieses Jahr Sitzblockaden erfolgreich sein werden, ist völlig ungewiss. Denn vergangene Woche entschied das Dresdner Verwaltungsgericht, die Polizei hätte 2010 räumen und den Neonazis den Weg freimachen müssen. Kläger war die „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland“, die im vergangenen Jahr den „Trauermarsch“ beantragt hatte.

Nicht nur die Gegendemonstranten sind bitter enttäuscht über das Urteil. Auch die Polizei. Sie sieht sich in einer verzwickten Lage, weil sie das Recht der Neonazis auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit schützen muss. Notfalls, indem sie blockierende Nazigegner wegträgt. „Die Polizei steht zwischen Baum und Borke“, kommentiert Bernhard Witthaupt von der Gewerkschaft der Polizei den Dresdner Richterspruch. Und: Es täte ihm in der Seele weh, wenn die Polizei Neonazi-Demonstrationen zukünftig „mit allen Mitteln“ schützen müsse.


Sächsische Zeitung, 25. Januar 2011

Hier schreiben die Leser

Zu dem Beitrag „Nichts begriffen“ in der SZ vom 20. Januar:

Richter auf dem rechten Auge kurzsichtig

Ich verstehe einfach nicht, dass unabhängige Richter heute unbedingt gleiches Demonstrationsrecht für die ideologischen Nachfahren der schlimmsten Verbrecher des 20. Jahrhunderts durchsetzen zu müssen glauben. Warum greift nicht das Sächsische Demonstrationsrecht, das Verbote zu geschichtsträchtigen Jahrestagen oder an solchen Orten ermöglicht? Welche weltanschauliche Bildung haben die Bautzner und Dresdner Richter durchlaufen, wenn sie auf dem rechten Auge so kurzsichtig sind?

Prof. Dr. Martin Müller, 01324

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