Verwaltungsgericht Dresden erlaubt drei Naziveranstaltungen am 19.2. in Dresden

Update: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigt, dass die Stadt Dresden sich sich auf drei stationäre Kundgebungen für die Nazis eingelassen hat. Diese sollen laut Sächsischer Zeitung „verteilt südlich vom Hauptbahnhof“ sein.

Zuvor: Das Verwaltungsgericht Dresden gibt den Nazis Recht: Die Zusammenfassung ihres Aufmarsches und ihrer zwei stationärer Kundgebungen sei nicht zulässig. Somit haben wir es also erstmal wieder mit drei Nazihaufen zu tun. Außerdem sei das Trennungsgebot nicht genau genug beachtet worden, sondern dem DGB eine Versammlung vor dem Gewerkschaftshaus erlaubt worden – klarer Fall für das Verwaltungsgericht: DGB-Kundgebung muss verboten werden, also haben sie das auch getan. Bei Letzterem kommt man ins Grübeln auf welcher Seite das Dresdner Verwaltungsgericht steht: Mit Recht scheint das immer weniger zu tun zu haben, eher mit Rechts-Außen (Gewerkschaftsverbot im NS). Im Prinzip jedoch kritisiert das Verwaltungsgericht jegliche Erlaubnis für Veranstaltungen in der Altstadt: Ob von CDU, FDP, Kirchen oder dem Rektor der Technischen Uni. Dieser sagte daraufhin eine Protestveranstaltung auf dem Campus ab.

Laut Bild befinden sich die stationären Kundgebungen der Nazis hinter dem Hauptbahnhof auf dem Friedrich-List-Platz und auf dem Altmarkt. Die Sächsische Zeitung spricht von Naziaufmärschen in der Innenstadt, in Prohlis und Cotta.


Sächsische Zeitung, 18. Februar 2011, ca. 19.30 Uhr

Stadt verbietet Neonazis den Marsch

Dresden. Nach dem juristischen Teilsieg für die Neonazis verzichtet die Stadt Dresden auf den Gang zum Oberverwaltungsgericht Bautzen und hat dafür neue Auflagen zu Kundgebungen der Rechtsextremen verfügt. So sollen alle drei Antragssteller „separate stationäre Kundgebungen südlich des Hauptbahnhofs durchführen“ können, heißt es in einer Pressemitteilung. „Aufgrund der Gefährdungsprognose der Polizeidirektion Dresden hält die Stadt Dresden daran fest, dass ein Marsch nicht zu verantworten ist.“

Zudem teilte die Stadt mit, dass zwei der rechten Anmelder bereits gerichtliche Schritte eingreicht haben. Diese Beschwerden müssten nun erneut vom Verwaltungsgericht Dresden behandelt werden, weil es sich um neue Versammlungsbescheide handelt. Am Vormittag hatte das Gericht den ersten Plan der Stadt, den Neonazis trotz dreier Antragsteller nur eine Kundgebung in Dresden-Cotta zu genehmigen, als nichtig erklärt. (szo/jes)


Sächische Zeitung Online, 18. Februar 2011, ca. 18.30 Uhr

Dresden genehmigt Rechten drei Veranstaltungen

Dresden. Die Stadt Dresden hat nach Angaben des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) drei Neonazi-Veranstaltungen für Samstag genehmigt. Ein OVG-Sprecher sagte am Freitag in Bautzen der Nachrichtenagentur dapd, die Stadt habe neue Bescheide erlassen, mit denen drei separate Veranstaltung unter Auflagen genehmigt worden seien.

Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte auf Anfrage, dass zwei rechte Veranstalter gegen diese Bescheide aufgrund der Auflagen vorgehen wollten. Die Klagen seien bisher jedoch nur angekündigt, noch nicht eingereicht. Über sie werde vermutlich noch am Freitag entschieden.

In einer am Freitagmittag bekannt gewordenen Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Dresden die Auflagen der Stadt für ungültig erklärt und damit drei Klagen der Rechten stattgeben. Die Stadt wollte die drei einzeln angemeldeten Veranstaltungen zu einer stationären Kundgebung zusammenlegen.

Die Richter wiesen darauf hin, dass gegen eine friedliche Versammlung, die den Anlass für Gegendemonstrationen bildet, nur unter besonderen Voraussetzungen eingeschritten werden dürfe. (dapd)


Dresden Fernsehen, 18. Februar 2011 17:19

AKTUELL Eilmeldung vom Verwaltungsgericht zum 19. Februar in Dresden – Neonazis dürfen an drei Orten aufmarschieren!

Neonazis dürfen am Samstag an drei unterschiedlichen Orten in Dresden ihre Demonstrationen und Kundgebungen abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Die Stadt wollte nur eine stationären Kundgebung zulassen. +++

Pressemitteilung des Dresdner Verwaltungsgerichts:

Die Landeshauptstadt Dresden kann drei – von verschiedenen Personen bzw. Gruppen des rechten politischen Lagers – angemeldete Versammlungen nicht zu einer einzigen stationären Kundgebung zusammenfassen und dafür einen gemeinsamen Versammlungsleiter bestimmen. Die gegen entsprechende Auflagen der Stadt gerichteten Eilanträge der Veranstalter hatten Erfolg (Az. 6 L 64/11, 6 L 65/11, 6 L 66/11).

Die Veranstalter hatten ihre geplanten Demonstrationen bzw. Kundgebungen bereits im Februar, Mai und Dezember 2010 bei der Landeshauptstadt Dresden angemeldet. Mit Bescheiden vom 16. Februar 2011 verfügte diese u. a., dass die angezeigte Demonstration eines Anmelders zum Thema »Für ein freies Land mit freien Menschen«, die angezeigte Kundgebung eines anderen Anmelders unter dem Tenor »Gedenken an die in Dresden den Bombenangriffen zum Opfer gefallenen Flüchtlinge aus Ostdeutschland« und die angezeigte Kundgebung der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) unter dem Tenor »Recht auf Gedenken – der Wahrheit eine Gasse!« zu einer gemeinsamen stationären Kundgebung auf einer Fläche außerhalb der Dresdner Innenstadt zusammengelegt werden. Zudem wurde für diese Kundgebung von der Stadt ein gemeinsamer Versammlungsleiter festgelegt.

Die gerichtlichen Eilanträge der Anmelder gegen diese Auflagen waren erfolgreich, da sie das Gericht für offensichtlich rechtswidrig hält. Die auferlegte Verpflichtung zur Abhaltung einer »gemeinsamen Kundgebung« sei nicht von den Vorschriften des Versammlungsgesetzes gedeckt und widerspreche bereits im Ansatz den Grundgedanken des Verfassungsgebers. Den unterschiedlichen Veranstaltern könne auch nicht im Wege der Auflage ein anderer Versammlungsleiter vorgeschrieben werden. Es stehe der Stadt nicht zu, in dieser Weise in die Organisation und Leitung einer Versammlung einzugreifen.

Die Richter weisen erneut darauf hin, dass gegen eine friedliche Versammlung, die den Anlass für Gegendemonstrationen bilde, nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstands eingeschritten werden dürfe. Behördliche Maßnahmen müssten sich primär gegen Gegendemonstranten richten. Insofern sei das von der Versammlungsbehörde mit der Polizei entwickelte Trennungskonzept – das vom Gericht bisher akzeptiert worden sei – konsequent durchzusetzen. Daran bestünden indes Zweifel, da die Behörde Gegendemonstrationen auch auf der Altstädter Elbseite zulasse. Das Gericht wiederholte seine Feststellung, dass sich die Behörde nicht auf einen selbst geschaffenen Notstand berufen könne.

Gegen die Entscheidungen können Beschwerden beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.

Quelle: VERWALTUNGSGERICHT DRESDEN


Sächsische Zeitung, 18. Februar 2011

Gericht gesteht Neonazis drei Kundgebungen zu

Die Beschränkung der Rechten auf einen Treffpunkt ist vom Dresdner Verwaltungsgericht zurückgewiesen worden. Nun könnte es Aufmärsche in der Innenstadt, in Prohlis und Cotta geben. Ob die Stadt gegen den Entscheid vorgeht, soll am Abend klar sein.

Dresden. Die Polizei gerät im Konflikt um die Neonazi-Aufmärsche an diesem Sonnabend in Dresden zwischen die Fronten. Nach einer Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes dürfen sich die Rechtsextremen wie von ihnen beantragt an drei unterschiedlichen Plätzen in Dresden versammeln. An einem der Orte soll es einen Marsch geben. Bis zum Nachmittag hatte die Stadt noch nicht entschieden, ob sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt. Wenn es bei dem Urteil bleibt, hat die Polizei eine logistische Meisterleistung zu erbringen.

Die Größe der Aufgabe wird an den erwarteten Teilnehmerzahlen deutlich. Die Polizei rechnet mit etwa 4.000 Rechtsextremen aus Deutschland und dem Ausland. Zudem werden bis zu 20.000 Gegendemonstranten aus allen Teilen Deutschlands erwartet. Das Ziel des Bündnisses „Dresden nazifrei“ ist es, die Aufzüge zu blockieren. Sprecher kündigten zuletzt immer wieder an, dabei keine Eskalation mit der Polizei zu suchen. Allerdings erwartet die Einsatzleitung auch etwa 3.000 Linksautonome in der Stadt. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort, um beide Lager trennen. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) appellierte, ohne Gewalt zu demonstrieren.

Sorge vor Gewalttätern

Die Dresdner Polizei hatte schon zuvor darauf verwiesen, dass Versammlungen an mehreren Orten nur schwer abzusichern sind. Da am Samstag brisante Bundesliga-Spiele anstehen, könne die Polizei nicht unbegrenzt auf Beamte aus anderen Bundesländern zurückgreifen. „Die Gefahr, dass von beiden Seiten gewalttätig vorgegangen wird, ist sehr hoch“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, im „Tagesspiegel“ und sprach von einer „außerordentlich schwierigen Situation für die Polizei“. Bereits seit dem Mittag läuft der Einsatz. So werden an den möglichen Demoorten der Neonazis – derzeit wohl in Cotta, der Innenstadt und in Prohlis – Gitter bereitgestellt.

DGB-Aktion in Altstadt verboten

Während Parteien, Gewerkschaften und zahlreiche Vereine zum friedlichen Widerstand gegen die Neonazis aufriefen, entzündete sich zugleich eine Debatte über die Auslegung von Grundrechten. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte seine Eilentscheidung zu den Aufmärschen im Kern mit dem hohen Rechtsgut der Versammlungsfreiheit begründet. Behördliche Maßnahmen müssten sich primär gegen die Störer einer genehmigten und friedlichen Versammlung richten. Stadt und Polizei müssten ihr Trennungskonzept konsequent durchsetzen.

„Leider verkennt das Gericht erneut das Grundrecht auf Gegendemonstrationen in Sicht- und Hörweite“, erklärte der Jurist und Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Grüne). Der Deutsche Gewerkschaftsbund Sachsen protestierte gegen die Verlegung ihrer bereits genehmigten Mahnwache auf die andere Elbseite. „Niemals werden wir eine Einschränkung unserer demokratischen Rechte hinnehmen“, sagte die DGB-Chefin Iris Kloppich. Der DGB prüft, gegen den Entscheid vorzugehen. Abgesagt ist zudem die Veranstaltung der TU Dresden „Unser Campus“ im Zeichen von Toleranz.

Neben der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) hatten zwei Privatleute Versammlungen der Rechten angemeldet. Zwischenzeitlich lag auch eine Anmeldung der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten vor. Laut NPD wurde die aber Anfang Februar zurückgezogen. Die Stadt Dresden hatte aus Sicherheitsgründen die drei Versammlungen der Rechten zu einer Kundgebung in Dresden-Cotta ohne Marsch zusammengelegt und dafür einen Versammlungsleiter ernannt. Dagegen gingen die Rechtsextremen erfolgreich juristisch vor. (dpa/szo)


Dresdner Neueste Nachrichten (DNN)-Online, 18.02.2011, 16:01 Uhr

19. Februar
Stadt setzt Trennungskonzept durch – TU-Veranstaltung und DGB-Mahnwache abgesagt

Dresden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden versucht die Stadt das Trennungskonzept strikt durchzusetzen. Um zu verhindern, dass Nazis und Gegendemonstranten in der Altstadt aufeinandertreffen, wurden verschiedene Veranstaltungen am Freitag kurzfristig verboten oder auf die Neustädter Elbseite verlegt.

So sagte die TU Dresden das Zusammentreffen „Unser Campus“ auf Bitten der Stadt ab. Nur so könne verhindert werden, dass die Nazis sich erneut einen Aufmarsch vor dem Verwaltungsgericht einklagen, teilte die Hochschule mit. Ab 13 Uhr hatten Rektor Hans Müller-Steinhagen und Kanzler Wolf-Eckhard Wormser mit den Mitarbeitern und Studierenden der TU ein friedliches Zeichen gegen den Aufmarsch der Rechtsextremen setzen wollen.

„Es war unser Ziel, gemeinsam mit unseren ausländischen Studierenden und Mitarbeitern zu zeigen, dass wir eine tolerante und weltoffene Universität sind. Es ist für mich eine der schwersten Entscheidungen der letzten Wochen, die Veranstaltung ‚Unser Campus‘ abzusagen und ich treffe sie nur in der Hoffnung, dass damit der Naziaufmarsch für den 19. Februar tatsächlich verhindert werden kann“, teilte Rektor Müller-Steinhagen mit.

Auch die geplante Mahnwache des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vor dem Volkshaus am Schützenplatz wurde abgesagt. Wie der DGB-Regionalvorsitzende Ralf Hron auf DNN-Online-Nachfrage mitteilte, soll die Mahnwache zum Goldenen Reiter verlegt werden. Als Gründe habe die Stadt das Trennungsgebot angegeben sowie einen Aufruf des DGB auf seiner Homepage, Nazis aus der Stadt verbannen zu wollen. Hron kündigte jedoch juristische Schritte an. Zur Not per einstweiliger Verfügung wolle man die Mahnwache vor dem Volkshaus erzwingen.

„Wir werden uns in unserem Bemühen, den Nazis auf friedliche Art und Weise Widerstand entgegenzusetzen, nicht beirren lassen. Das Dresdner Volkshaus wurde 1933 durch die Nazis besetzt und als Folterort missbraucht. Niemals werden wir eine Einschränkung unserer demokratischen Rechte hinnehmen“, sagte die Bezirksvorsitzende Iris Kloppich. So der DGB scheitere, sollen sich die Gewerkschaftler, die aus ganz Deutschland anreisen, an den friedlichen und gewaltfreien Protesten in der Innenstadt und an anderen Mahnwachen beteiligen.

Keine juristischen Schritte planen dagegen die Grünen, deren Veranstaltung vom Münchner Platz auf die Hauptstraße verlegt wurde. Statt der geplanten Kundgebung wollen sich die Grünen nun ebenfalls an den friedlichen Protesten in der Stadt beteiligen, kündigte Stadtrat Michael Schmelich an. Bei der abenteuerlichen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtes Dresden wäre das rausgeschmissenes Geld“, begründete Schmelich den Verzicht auf Rechtsmittel.

Keine Absagen gibt es dagegen für die Mahnwachen der über 50 Kirchen in der Stadt, vor der Synagoge und dem Büro des Evangelischen Kirchentages in der Ostra-Allee.


www.polizeibericht-dresden.de, 18. Februar 2011

Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts zum 19. Februar

Demonstrationen und Kundgebungen verschiedener Anmelder dürfen nicht zu einer gemeinsamen Veranstaltung zusammengefasst werden.

Die Landeshauptstadt Dresden kann drei – von verschiedenen Personen bzw. Gruppen des rechten politischen Lagers – angemeldete Versammlungen nicht zu einer einzigen stationären Kundgebung zusammenfassen und dafür einen gemeinsamen Versammlungsleiter bestimmen. Die gegen entsprechende Auflagen der Stadt gerichteten Eilanträge der Veranstalter hatten Erfolg.

Die Veranstalter hatten ihre geplanten Demonstrationen bzw. Kundgebungen bereits im Februar, Mai und Dezember 2010 bei der Landeshauptstadt Dresden angemeldet. Mit Bescheiden vom 16. Februar 2011 verfügte diese, dass die angezeigte Demonstration eines Anmelders zum Thema „Für ein freies Land mit freien Menschen“, die angezeigte Kundgebung eines anderen Anmelders unter dem Tenor „Gedenken an die in Dresden den Bombenangriffen zum Opfer gefallenen Flüchtlinge aus Ostdeutschland“ und die angezeigte Kundgebung der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) unter dem Tenor „Recht auf Gedenken – der Wahrheit eine Gasse!“ zu einer gemeinsamen stationären Kundgebung auf einer Fläche außerhalb der Dresdner Innenstadt zusammengelegt werden. Zudem wurde für diese Kundgebung von der Stadt ein gemeinsamer Versammlungsleiter festgelegt.

Die gerichtlichen Eilanträge der Anmelder gegen diese Auflagen waren erfolgreich, da sie das Gericht für offensichtlich rechtswidrig hält. Die auferlegte Verpflichtung zur Abhaltung einer „gemeinsamen Kundgebung“ sei nicht von den Vorschriften des Versammlungsgesetzes gedeckt und widerspreche bereits im Ansatz den Grundgedanken des Verfassungsgebers. Den unterschiedlichen Veranstaltern könne auch nicht im Wege der Auflage ein anderer Versammlungsleiter vorgeschrieben werden. Es stehe der Stadt nicht zu, in dieser Weise in die Organisation und Leitung einer Versammlung einzugreifen.

Die Richter weisen erneut darauf hin, dass gegen eine friedliche Versammlung, die den Anlass für Gegendemonstrationen bilde, nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstands eingeschritten werden dürfe. Behördliche Maßnahmen müssten sich primär gegen Gegendemonstranten richten. Insofern sei das von der Versammlungsbehörde mit der Polizei entwickelte Trennungskonzept, das vom Gericht bisher akzeptiert worden sei, konsequent durchzusetzen. Daran bestünden indes Zweifel, da die Behörde Gegendemonstrationen auch auf der Altstädter Elbseite zulasse. Das Gericht wiederholte seine Feststellung, dass sich die Behörde nicht auf einen selbst geschaffenen Notstand berufen könne.

Gegen die Entscheidungen können Beschwerden beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.


Bild, 18.02.2011

Nazi-Aufmarsch Dresden wird zum Sperrgebiet
Wegen der größten Rechten-Demo Europas teilt sich die Stadt morgen in zwei Hälften

Dresden – Wasserwerfer, Schlagstöcke und Panzerfahrzeuge: BILD liegt exklusiv das Einsatzprotokoll für die morgige Nazidemo vor. Lesen Sie mal, wie die Polizei das Krawall-Wochenende bewältigen will!

Dresdens Polizeichef Dieter Hanitsch (51) befürchtet das totale Chaos: „Ich rechne mit brennenden Barrikaden und Angriffen auf Polizeikräfte.“

Konkret sieht der Einsatz so aus: Mit mehr als 4000 Teilnehmern wollen die Neonazis zwischen 8 und 20 Uhr in Dresden-Cotta marschieren.

Beantragt haben die Rechten noch zwei weitere Plätze für eine Kundgebung. Zum einen den Friedrich-List-Platz (Hauptbahnhof) sowie den Altmarkt. Doch die Stadt hat diese Veranstaltungen nicht genehmigt, die Neonazis klagen aber auf Durchführung.

Bleibt es bei der einen Marsch-Strecke für die Rechten, teilt die Polizei die Stadt in zwei Zonen (siehe Karte). In der Innenstadt sowie Neustadt dürfen die Linken demonstrieren, sowie die Bürger Mahnwachen halten. In Dresden-West haben die Neonazis Platz.

Wichtig: Linke und Rechte müssen voneinander getrennt bleiben, sonst knallt’s. „Kein Polizeikessel wird uns stoppen“, zitiert ein BILD vorliegendes Geheimpapier einen Aufruf der Rechten.

An sämtlichen Autobahnzufahrten werden Rechte und Linke sortiert, dann gesondert zu ihren Versammlungsorten in Cotta und in der Neustadt eskortiert.

Wasserschutzpolizei auf der Elbe soll verhindern, dass Einzelne auf die Gegenseite schwimmen. Auch die Bahngleise werden bewacht.

20 000 Gegendemonstranten sollen aktiv werden. Davon mehr als 2500 gewaltbereite.

Polizeichef Hanitsch: „Insgesamt erwarten wir weniger Beamte als letztes Wochenende, dafür aber deutlich mehr an Gewaltpotenzial.“ Wenn das mal gut geht…

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