Erinnert sich noch jemand an den 11. Februar 2006 in Dresden? Das war das Jahr, wo es erstmalig gelang, den Nazigroßaufmarsch mit einer Blockade zum Umkehren zu zwingen. Nachdem eine Antifademo in der Nähe der Marienbrücke aufgelöst hatte, entstand zunächst ein Polizeikessel, der jedoch alsbald durchdrungen war und rennenderweise gelangten hunderte Antifas auf die Augustusbrücke, blieben dort, wurden mehr und setzten sich mit Transparenten im Schneesturm vor die Wasserwerfer der Polizei. Eine ganze Straßenbreite voller Prominenter stellte sich schließlich schützend davor. Die Nazis mussten auf das Sahnestück ihrer Route verzichten und auf weitestgehend leeren Straßen wieder zurück marschieren, da sich auch auf der Carolabrücke Antifas aufhielten und es dort zu Auseinandersetzungen mit Nazis kam, die sich von der gestoppten Nazidemo abgesondert hatten.
Soweit, sogut. Nun stellt sich nach über vier Jahren heraus, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen der Meinung ist, diese Blockade sei rechtswidrig, da sie auf eine Verhinderung des Naziaufmarsches abgezielt hätte. Wie das wohl geht, nachdem der Naziaufmarsch ja bereits über die Marienbrücke gelaufen war?
Immerhin ist dem Gericht die Sache so peinlich gewesen, dass es verzichtete, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Dies haben dann die Nazis getan, die also ganz offensichtlich die Klage angestrengt hatten. Was aber will uns das Oberverwaltungsgericht mit dieser Sache noch sagen? Dass es unterscheidet zwischen schützenswerten (Naziaufmarsch) und nicht schützenswerten (Blockade) Versammlungen, die eigentlich gleichermaßen von derselben grundlegenden Freiheit, sich unter freiem Himmel zu versammeln, um Meinungen auszudrücken, geschützt sind? Dass die Polizei Tote in Kauf nehmen soll, in dem sie auf glitschigen Brücken Massenpanik etwa durch den Einsatz von Wasserwerfern auslöst? Und was heißt das für den 13. Februar 2011? Ganz einfach: Wir kommen wieder! Bis auch das OVG seine Hausaufgaben gemacht hat… oder so.