Die Dresdner Naziszene scheint wieder aufleben zu wollen: seit längerem wurde mal wieder eine Veranstaltung gestört, bei der es indirekt um die Nazis ging – die Diskussion zu Blockaden, bezugnehmend auf den 13. Februar in Dresden. Zum geplanten Naziaufmarsch am 17.6. ist es daher enorm wichtig, Präsenz auf der Straße zu zeigen und die Versuche der Nazis im Keim zu ersticken. Das Kulturbüro Sachsen unterstützt den Protest in einer Erklärung (siehe ganz unten) und die Sächsische Zeitung berichtet darüber (weiter unten). In einem erfrischenden Kommentar zeigt sich ein gewandelter Peter Ufer von der Sächsischen Zeitung gar Blockaden zugeneigt.
Anläßlich des diesjährigen 13. Februars in Dresden wurde noch konstatiert, dass die Dresdner Neonaziszene deutlich an Schwungkraft verloren hat. Wie um das Gegenteil zu beweisen, entfalten die Nazis diese Woche hektische Aktivität.
Am 14.6.2010 störten bekannte Dresdner Nazis die Veranstaltung der SPD mit dem Titel "Blockade. Bürgertugend oder Straftat?". Es kam dabei sowohl zu körperliche Gewalt – duch den langjährigen Kader und Schläger Sven Hagendorf – wie auch die Anwendung der bekannten "Wortergreifungsstrategie" der Nazis. Einen Bericht von der Störung, gibt es bei addn.me unter dem Titel Nazis stören Vortrag am Altmarkt.
Bedenklich ist das bei der Störung zutage getretene spektrenübergreifende und altersübergreifende Zusammenwirken der Dresdner Nazis, wie sie auch bei der geplanten Nazidemo am 17.6. zu sehen ist, da NPD und "Freie" zusammen aufrufen.
Die Diskussionsveranstaltung zu den Blockaden verlief inhaltlich positiv. Herr Professor Vorländer hat sich für Blockaden, bzw. zivilen Ungehorsam als verfassungsimmanent und nicht als klassische Straftat ausgesprochen. Ziviler Ungehorsam könne auch in einer Demokratie rechtssystem-belebend und fortentwickelnd wirken. Merkmale zivilen Ungehorsams sind Gewaltfreiheit, keine prinzipielle Ablehnung von Demokratie oder FDGO, Gerichtetheit lediglich gegen einzelne Rechtsnormen und prinzipielle In-Kauf-Nahme von Strafe. Matthias Kubitz von der Gewerkschaft der Polizei konstatierte, dass bei massenhaftem zivilen Ungehorsam (nach obigen Voraussetzungen) der Polizei die Hände gebunden sind.