1. Ein spitzfindiger Verwaltungsrichter bemängelt in der Sächsischen Zeitung, dass die Oberbürgermeisterin (OB) als Vorgesetzte der Versammlungsbehörde Neutralität gegenüber den Versammlungen zu wahren hat und daher nicht zu einer bestimmten aufrufen und auch nicht gegen eine andere sich aussprechen darf, schon garnicht wenn sie sich dabei unsauber ausdrückt. Hätte die OB die Angebote von Albrecht Schröter, Oberbürgermeister von Jena angenommen, dann hätte ihr klar sein können, dass dies problematisch ist. Wenn Schröter sich an die Spitze seiner Bürger stellt, um gegen Nazis zu protestieren, dann übergibt er die Leitung der Versammlungsbehörde einem anderen. So erzählt er es immer gern auf allen Veranstaltungen gegen Nazis und hätte es auch den Vertretern der Stadt Dresden erzählt, wenn die denn mitmachen würden, beim Projekt „Kommunen gegen Rechtsextremismus“, wo solche und andere Erfahrungen ausgetauscht werden.
2. In dem Moment wo die Menschenkette aufhört, fangen die Nazis an, sich zu treffen – 15 Uhr. Fragt sich also, was bringt’s außer schönen Bildern? Nicht viel. Das reibt ihnen der Grüne Johannes Lichdi heute in der Dresdner Morgenpost noch einmal unter die Nase, der spekuliert, dass die Nazis ja dann einfach in die Altstadt kommen könnten, in Teile, die weder von der Allgemeinverfügung am 13. zum Schutz des Gedenkens rund um den Neumarkt (Frauenkirche) noch vom neuen Versammlungsgesetz beeinträchtigt werden. Z.B. also auf den zentralen Dresdner Straßenbahnknotenpunkt Postplatz. Das heißt nicht, dass es Hinweise gibt, dass die Nazis diese Route bekommen. Es heißt nur, dass es möglich wäre, beispielsweise wenn andere Routen blockiert sind, oder sagen wir: anderweitig bedemonstriert.
3. Die Nazis von der JLO (Junge Landsmannschaft Ostdeutschland, die jährlichen Anmelder des Großaufmarsches der Nazis) rufen zur Teilnahme an der Menschenkette auf, berichtet die Dresdner Neuesten Nachrichten. Ist eigentlich super. Dann kann dort mal so ganz direkt die Courage gegen Nazis geübt werden. Hinter-Blumen-verstecken gegen Nazis (Aktion „Weiße Rose“) gilt dann nicht.