Update: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigt, dass die Stadt Dresden sich sich auf drei stationäre Kundgebungen für die Nazis eingelassen hat. Diese sollen laut Sächsischer Zeitung „verteilt südlich vom Hauptbahnhof“ sein.
Zuvor: Das Verwaltungsgericht Dresden gibt den Nazis Recht: Die Zusammenfassung ihres Aufmarsches und ihrer zwei stationärer Kundgebungen sei nicht zulässig. Somit haben wir es also erstmal wieder mit drei Nazihaufen zu tun. Außerdem sei das Trennungsgebot nicht genau genug beachtet worden, sondern dem DGB eine Versammlung vor dem Gewerkschaftshaus erlaubt worden – klarer Fall für das Verwaltungsgericht: DGB-Kundgebung muss verboten werden, also haben sie das auch getan. Bei Letzterem kommt man ins Grübeln auf welcher Seite das Dresdner Verwaltungsgericht steht: Mit Recht scheint das immer weniger zu tun zu haben, eher mit Rechts-Außen (Gewerkschaftsverbot im NS). Im Prinzip jedoch kritisiert das Verwaltungsgericht jegliche Erlaubnis für Veranstaltungen in der Altstadt: Ob von CDU, FDP, Kirchen oder dem Rektor der Technischen Uni. Dieser sagte daraufhin eine Protestveranstaltung auf dem Campus ab.
Laut Bild befinden sich die stationären Kundgebungen der Nazis hinter dem Hauptbahnhof auf dem Friedrich-List-Platz und auf dem Altmarkt. Die Sächsische Zeitung spricht von Naziaufmärschen in der Innenstadt, in Prohlis und Cotta.